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Die Holdinggesellschaft


Was ist eine Holdinggesellschaft? - Die Definition

Eine Holdinggesellschaft ist eine Gesellschaftsform, welche Aktien von anderen Gesellschaften besitzt und deswegen nicht selbst produziert. Durch den Besitz der Aktien beeinflusst diese die anderen Gesellschaften.

Welche Rechtsform hat die Holding?

Wenn die Holdinggesellschaft denn nicht selbst produziert, was für eine Rechtsform kann diese denn haben?  In den meisten Fällen ist die Holdinggesellschaft eine Kaptalgesellschaft, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Aktiengesellschaft oder eine Unternehmergesellschaft. Dabei wird die Holdinggesellschaft einfach gegründet.

In der Regel besteht die Holdinggesellschaft dann aus zwei GmbHs. Einmal die Holdinggesellschaft und dann die Untergesellschaft. Die Holdinggesellschaft hat dabei 100 % der Anteile der Untergesellschaft. Geführt und gehalten wird die Holdinggesellschaft durch eine natürliche Person.

Die Untergesellschaft wird dann operativ tätig und erzielt im besten Falle Gewinn.

Unsere Leistungen für Sie

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Vorteile der Holdinggesellschaft

Die klassische Holdinggesellschaft hat dabei viele Vorteile. Zum Beispiel bei der Besteuerung von Gewinnausschüttungen sowie dem Verkauf von Tochtergesellschaften.

Nachdem die Untergesellschaft Gewinn erzielt hat, ergibt sich erstmal kein Unterschied zur normalen GmbH. Denn auf Unternehmensebene liegen die Körperschafts- und Gewerbesteuer ebenfalls in Höhe von 30%.

Unterschiede zur normalen GmbH ergeben sich bei der Holding vor allem in zwei Dingen: Zum einen in der laufenden Besteuerung, und wenn die operative Gesellschaft durch die Holdinggesellschaft verkauft wird.

Vorteile ergeben sich demnach in der laufenden Besteuerung dadurch, dass, wenn die operative GmbH ihre Gewinne an die Holdinggesellschaft ausschüttet, 95% dieser Gewinne nicht besteuert werden müssen. Dies ergibt sich aus dem §8b Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 des Körperschaftssteuergesetzes. Diese Vorschrift bewirkt mithin, dass 95% nicht besteuert werden müssen. Lediglich die verbleibenden 5% der Dividende unterliegen weiterhin dem Steuersatz der normalen 30%. Insgesamt werden damit auf die Ausschüttung nur ca. 1,5% Steuern gezahlt.

Im Vergleich zu einer normalen GmbH-Struktur werden die Vorteile der Holdinggesellschaft sehr klar deutlich. Denn erhält die natürliche Person die Dividende sofort, liegt eine Besteuerung von 25% vor. Der juristischen Person bleibt jedoch die 95%ige Steuerbefreiung und hat demnach deutlich mehr Kapital, welches reinvestiert werden und die Gesellschaft deutlich schneller noch mehr Gewinn erzielen kann.

Ein weiterer Vorteil der Holdinggesellschaft ist es, dass die Holdinggesellschaft, wenn sie die operative Gesellschaft verkauft, ebenfalls zu 95% von der Steuer befreit wird.

Strategische Maßnahmen der Holding

Problematisch ist nun, dass sich der Veräußerungsgewinn fast zu 100% steuerfrei in der Holdinggesellschaft befindet. Da es dort aber nicht bleiben soll, beziehungsweise da bei Auszahlung an den Gesellschafter, welche eine natürliche Person ist, dann doch die normale Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% fällig werden würde, nutzt man strategische Maßnahmen, um dies zu umgehen, und um das gewonnene Kapital doch nutzen zu können.

Zum einen wird durch die Holdinggesellschaft mit dem Veräußerungsgewinn reinvestiert. Das geschieht vor allem in Start-ups.

Eine andere Möglichkeit, das Kapital zu nutzen, ist den Gesellschaftern Darlehen zu geben. Dieser nutzt das Kapital dann wiederum, um beispielsweise Immobilien zu erwerben. Die hier zu bezahlenden Zinsen sind momentan zudem sehr gering (1-2%) und können von dem Gesellschafter auf privater Ebene als Werbungskosten, bei Finanzierung als Vermietungsobjekt, abgezogen werden. Wichtig hierbei ist nur, dass der Gesellschafter genug Eigenvermögen haben muss, denn der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 11.07.2017 (Az. IX R 36/15) entschieden, dass die Rückzahlung des Darlehens durch den Gesellschafter gesichert sein muss.

Mit Immobilen kann sich auch die gesamte Holdinggesellschaft beschäftigen. Diese kann nämlich in eine Immobilien-GmbH umgewandelt werden. Vorteile ergeben sich hier dadurch, dass die dann erworbenen Mieterträge über eine sogenannte erweiterte Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer vollständig gekürzt werden, was zur Folge hat, dass die Holding keine Gewerbesteuer mehr entrichten muss. Das ergibt sich aus §9 Nummer 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Wie kann man sich denn den Gewinn doch möglichst steuerfrei auszahlen lassen? Dies geht, indem man ins ausländische Niedrigsteuerland zieht. Dann können die Gewinnerträge ausgeschüttet werden und werden grundsätzlich nach ausländischem Steuerrecht versteuert. Jedoch darf in Abhängigkeit des Doppelbesteuerungsabkommens, Deutschland eine Kapitalertragssteuer von 10% einbehalten. Das lohnt sich trotzdem. Jedoch muss nach 5 Jahren die Gesellschaft wieder nach Deutschland ziehen. Dies ergibt sich aus §6 des Außensteuergesetzes. Denn nur so kann die Holding die Wegzugbesteuerung vermeiden.

Zuletzt können sich auch bei den Rentenzahlungen Vorteile ergeben. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie hierzu nähere Informationen erhalten wollen.


SBS LEGAL - Ihre Kanzlei für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht in Hamburg

Sie brauchen Hilfe bei der Gründung Ihrer Holdinggesellschaft oder haben steuerrechtliche Fragen zu den Vorteilen einer Holding? Oder Sie haben Fragen bezüglich weiterer strategischer Maßnahmen der Holdinggesellschaft? Dann kontaktieren Sie uns gerne. SBS LEGAL ist Anwalt für Steuerrecht und Gessellschaftsrecht und berät Sie fachbasiert und zielorientiert. Gern vertreten wir Sie auch gerichtlich sowie außergerichtlich und setzen Ihre Interessen durch.

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