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Affiliate-Marketing ist für viele Unternehmen längst kein Fremdwort mehr. Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um ein Provisionsmodell, bei dem ein Webseitenbetreiber („Affiliate“) dem Unternehmen („Merchant“) Werbemöglichkeiten auf seiner Webseite zur Verfügung stellt. Klickt ein Nutzer dieser Webseite auf einen sog. Affiliate-Link, wird er zum entsprechenden Angebot des Merchants weitergeleitet, was – je nach Vertragsgestaltung – bereits den Anspruch auf Provision entstehen lässt. Die konkrete Ausgestaltung der verschiedenen Affiliate-Partnerprogramme ist jedoch immer einzelfallabhängig und richtet sich nach dem jeweiligen Affiliate-Vertrag (Grundsatz der Vertragsfreiheit). Welche Regelungen die Vertragsparteien in einem Affiliate-Vertrag festhalten können, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen.
Affiliate = auch „Publisher“ genannt, ist ein Werbe-/Vertriebspartner, der sich auf Provisionsbasis verpflichtet, auf seiner eigenen Webseite einen Link eines Anbieters von Waren oder Dienstleistungen (Merchant) zu platzieren. Die Werbemaßnahmen sollen Internet-Nutzer zu einem Besuch der Webseite des Merchants und zum Kauf seiner angebotenen Waren oder Dienstleistungen animieren.
Merchant = wird auch „Advertiser“ genannt, ist Anbieter von Waren bzw. Dienstleistungen, der Werbung auf Seiten des Affiliates betreibt.
Ausführungen zu den Vertragsparteien sind beim Affiliate-Marketing wichtig, insbesondere wenn ein Netzwerkbetreiber beteiligt ist. In dieser rechtlich komplexen Konstellation kann ggf. neben dem Hauptvertrag zwischen Affiliate und Merchant ein zweiter Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Affiliate oder Merchant vorliegen. In Betracht kommen daher vertragliche Beziehungen zwischen
Zum Zwecke der Rechtssicherheit ist im Affiliate-Vertrag regelmäßig ausdrücklich festgelegt, wer Vertragspartner und wer nur Vermittler ist.
Gegenstand des Affiliate-Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm, bei dem der Affiliate die Produkte des Merchants auf seiner Webseite gegen eine Vergütung bewirbt, d.h. integriert und darstellt, wodurch der Abverkauf der Produkte des Merchants gesteigert werden soll.
Je nach Fallkonstellation können die Pflichten des Merchants unterschiedlich ausfallen. Zu den wesentlichen Pflichten des Merchants gehören u.a.:
Auch die Pflichten des Affiliates können variieren. Dessen wesentliche Pflichten sind u.a.:
Die Vergütungssysteme beim Affiliate-Marketing sind vielfältig. Gängige Arten der Vergütung sind beispielsweise:
Neben dem konkreten Vergütungssystem sind in Affiliate-Verträgen Regelungen zur Höhe und Fälligkeit der Provision sowie Ausschlussgründe zu finden, wie z.B. bei eigenen Bestellungen durch den Affiliate oder seinen Angehörigen.
Ferner enthalten Affiliate-Verträge Bestimmungen zur Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. In diesem Zusammenhang wird festgelegt, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist. Von praktischer Relevanz ist auch, unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Fristen eine Kündigung durch die Vertragsparteien zulässig ist und welche Pflichten mit der Vertragsbeendigung entstehen, z.B. Affiliate hat alle Werbemittel unverzüglich zu entfernen und Affiliate-Links zu deaktivieren.
Inwiefern Merchants für Rechtsverstöße der Affiliates haften, ist eine in der Rechtsprechung heiß diskutierte Frage. Aus diesem Grund enthalten Affiliate-Verträge oftmals umfangreich ausgeführte Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse zugunsten der Merchants, um sich gegen Rechtsverstöße ihrer Werbepartner abzusichern.
Überdies können Vertragsstrafen für den Fall von Zuwiderhandlungen festgelegt werden.
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