Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
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Für Unternehmen, die Dienstleistungen rund um IT-Beratung und Service anbieten, ist die Gestaltung der eingesetzten Verträge essentiell: Sie bilden die Grundlage für die vertraglich geschuldete Leistung. Vor allem bei Softwareverträgen entbrennt oftmals Streit darüber, ob ein Werk erschaffen oder „nur“ eine Dienstleistung erbracht werden soll (Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag).
Diese Problematik entsteht vor allem dann, wenn Softwareverträge nur mündlich geschlossen werden, oder zwar schriftlich, dafür aber zu unbestimmt vereinbart werden: Beispielsweise wird vertraglich nicht eindeutig festlegt, ob ein Webdesigner die Internetseite erstellen oder sie nur überarbeiten soll.
Mithilfe unserer rechtlichen Beratung und routinierten Gestaltung von IT-Verträgen jeglicher Art, können Konflikte und somit erhebliche Kosten für potenzielle Gerichtsverfahren (nebst Anwalts- und Sachverständigenkosten) vermieden werden.
Nehmen Sie daher unsere Kompetenz in Anspruch und lassen Sie sich zu Verträgen im IT-Bereich beraten, z.B. zu:
Zunächst erarbeiten wir gemeinsam die rechtliche Einordnung Ihrer IT-Dienstleistung und Ihre Ziele für die Vertragsgestaltung. Die ersten Entwürfe besprechen und überarbeiten wir Schritt für Schritt, sodass ein Vertragswerk ganz nach Ihren individuellen Vorstellungen entsteht. Auch unterstützen und begleiten wir Sie bei Vertragsverhandlungen und der Durchsetzung der für Sie entscheidenden Vertragsklauseln.
Seit vielen Jahren beraten wir von der Kanzlei SBS Legal mit unseren spezialisierten Anwälten für IT- und Internetrecht unsere Mandanten bei der rechtlichen Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen aller Art.
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