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Die Konkurrentenklage


Die Konkurrentenklage bietet die Möglichkeit, fehlerhafte Auswahlentscheidungen bei Stellenbesetzungen anzufechten. Ursprünglich im Beamtenrecht angesiedelt, hat sich dieses Rechtsmittel zu einem Instrument entwickelt, das auch in der Privatwirtschaft Beachtung findet, vor allem im Hinblick auf die Sicherstellung fairer und transparenter Auswahlprozesse. Unser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Konkurrentenklage, die verschiedenen Klagearten, die prozessualen Anforderungen an die Klagebefugnis sowie die typischen Fallgruppen, in denen Konkurrenzsituationen rechtlich angefochten werden.

Konkurrentenklage – was ist das?

Die Konkurrentenklage ist ein Verfahren, das Bewerbern im öffentlichen Dienst und teilweise auch in der Privatwirtschaft ermöglicht, Auswahlentscheidungen bei Stellenbesetzungen gerichtlich anzufechten. Sie richtet sich insbesondere gegen Entscheidungen, die vermeintlich nicht den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung entsprechen, wie sie insbesondere im Rahmen des öffentlichen Dienstes durch Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) vorgegeben sind.

Ziel der Konkurrentenklage ist es, eine erneute Überprüfung und Entscheidung des Auswahlverfahrens zu erwirken. Dabei kann sie darauf abzielen, die rechtliche Fehlerhaftigkeit der ursprünglichen Entscheidung feststellen zu lassen und die Verwaltung zu verpflichten, das Auswahlverfahren unter Beachtung der festgelegten Kriterien neu durchzuführen. Die Klage kann sowohl defensiv eingesetzt werden, um die Durchführung einer fehlerhaften Auswahlentscheidung zu verhindern, als auch offensiv, um eine eigene bevorzugte Behandlung im Auswahlprozess zu erreichen. In beiden Fällen werden die bereitgestellten Informationen und die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Anforderungen genau geprüft.

Besteht ein allgemeiner Beförderungsanspruch?

Nach den arbeitsrechtlichen Grundsätzen lässt sich aus einem Arbeitsvertrag kein automatischer Anspruch auf Beförderung ableiten. Gemäß Artikel 33 Absatz 1 GG hat jeder Deutsche gleichberechtigten Zugang zu jedem öffentlichen Amt, unabhängig von der spezifischen Position. Diese Bestimmung schafft eine allgemeine Rechtsgrundlage, die über die Eignung und Befähigung hinausgeht und den generellen Anspruch auf Chancengleichheit bei der Besetzung öffentlicher Ämter sicherstellt.

Diese Rechtsauffassung ist sowohl im privaten Sektor als auch im öffentlichen Dienst gültig und gründet sich auf das Fehlen einer spezifischen vertraglichen Regelung oder einer entsprechenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Mit anderen Worten, es obliegt nicht dem Arbeitgeber, aus allgemeinen Vertragsbestimmungen heraus eine Verpflichtung zur Beförderung des Arbeitnehmers abzuleiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

In der Praxis bedeutet dies, dass Beförderungsentscheidungen in erster Linie im Ermessen des Arbeitgebers liegen und rechtlichen Schutz hauptsächlich dann genießen, wenn vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Der Gesetzgeber sichert in Artikel 33 Absatz 2 GG jedem deutschen Staatsbürger den gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern, basierend auf den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Diese verfassungsrechtliche Bestimmung geht über einen bloßen Programmsatz hinaus und verleiht jedem Bewerber konkrete subjektive Rechte. Sie dient als fundamentaler rechtlicher Maßstab, der sicherstellen soll, dass Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst nicht willkürlich, sondern auf einer nachvollziehbaren, leistungsbezogenen Grundlage getroffen werden.

Der Begriff des "öffentlichen Amtes" ist dabei weit zu verstehen und umfasst sämtliche Positionen, die der öffentlichen Gewalt zugerechnet werden können. Dies betrifft nicht nur klassische Beamtenstellen, sondern auch zahlreiche weitere Positionen innerhalb der öffentlichen Verwaltung und anderer Institutionen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

In diesem Kontext verpflichtet Artikel 33 Absatz 2 GG die öffentlichen Arbeitgeber dazu, ihre Auswahlverfahren transparent und diskriminierungsfrei zu gestalten, und bietet Bewerbern die Möglichkeit, Auswahlentscheidungen in einem Rechtsverfahren überprüfen zu lassen, wenn diese als fehlerhaft oder unrechtmäßig erscheinen.

Verfahrensvoraussetzungen der Auswahlentscheidung

Rechtskonforme Auswahlentscheidungen erfordern die Erstellung eines detaillierten Anforderungsprofils, das die Leistungskriterien spezifiziert. Ein eindeutig definiertes Anforderungsprofil legt die spezifischen Qualifikationen fest, die für die zu besetzende Stelle erforderlich sind. Zu diesen Kriterien gehören neben der fachlichen Kompetenz auch Eigenschaften wie Teamfähigkeit und Problemlösungsfähigkeit. Diese müssen durch objektive Mittel wie dienstliche Beurteilungen, Zeugnisse oder Leistungsberichte nachvollziehbar gemacht werden.

Dieses Profil muss dokumentiert werden, um die Überprüfbarkeit der Auswahlentscheidung gemäß Art. 33 Absatz 2 GG sicherzustellen. Bei der Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besitzt der öffentliche Arbeitgeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der jedoch einem fehlerfreien Verfahren unterliegen muss. Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, die wesentlichen Erwägungen und Ergebnisse der Leistungsbewertung genau zu dokumentieren, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Auswahlverfahrens sicherzustellen. Diese schriftlichen Aufzeichnungen dienen als Beweisgrundlage in potenziellen gerichtlichen Überprüfungen.

Klagearten und ihre Stoßrichtungen

Im Kontext der Konkurrentenklage sind verschiedene Klagearten zu unterscheiden, deren Stoßrichtungen sich nach den jeweils angestrebten Zielen in einem Dreiecksverhältnis unterscheiden lassen.

Defensive Konkurrentenklagen zielen darauf ab, die Abwehr staatlicher Maßnahmen und damit die Wahrung der bestehenden Wettbewerbssituation zu gewährleisten. Offensive Konkurrentenklagen streben hingegen eine Veränderung dieser durch staatliche Eingriffe an. Negative Konkurrentenklagen richten sich darauf, Begünstigungen zugunsten von Mitbewerbern anzufechten, bieten aber keine Grundlage für eigene Begünstigungen. Im Gegensatz dazu verfolgen positive Konkurrentenklagen das Ziel, eine eigene Begünstigung durchzusetzen, wofür eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage erforderlich ist.

Die Konkurrentenklage als Schutz vor fehlerhaften Entscheidungen

Bewerber, die der Ansicht sind, im Auswahlverfahren ungerecht behandelt worden zu sein, können eine Konkurrentenklage erheben, bevor eine endgültige Besetzungsentscheidung getroffen wird. Das Bundesverfassungsgericht betont die Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden. Ein Zeitraum von 14 Tagen nach der Benachrichtigung des abgelehnten Bewerbers wird als angemessen erachtet, um einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen dieses Prozesses muss der Kläger nach der sogenannten Möglichkeitstheorie darlegen, dass eine Verletzung seiner Rechte zumindest möglich ist. Dies bedeutet, dass er überzeugend aufzeigen muss, dass die Auswahlentscheidung potenziell seine rechtlich geschützten Interessen verletzt. Gemäß § 113 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist eine Klage allerdings nur dann begründet, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt. Solch eine Verletzung liegt dann vor, wenn eine Norm des öffentlichen Rechts ein subjektiv-öffentliches Recht des Klägers berührt und schützt.

Einstweiliger Rechtsschutz und Hauptsacheverfahren

Im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat der Bewerber die Möglichkeit, vorübergehende Maßnahmen zu beantragen, die die Besetzung der betreffenden Stelle zunächst aussetzen. Diese vorläufige Anordnung dient dazu, die Durchführung der Stellenbesetzung zu stoppen, bis eine detaillierte rechtliche Klärung erfolgt ist.

Der Zweck dieser Anordnung besteht darin, zu verhindern, dass eine endgültige Entscheidung getroffen wird, die später nur schwer rückgängig zu machen wäre. Durch die Suspension der Besetzung wird sichergestellt, dass der Bewerber nicht eines wirksamen Rechtsschutzes beraubt wird, während noch rechtliche Zweifel über die Angemessenheit der Auswahlentscheidung bestehen.

Nach der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz erfolgt die Prüfung im Hauptsacheverfahren. In diesem Verfahren strebt der Kläger die erneute Durchführung des Auswahlverfahrens an. Ziel ist es, sicherzustellen, dass dieses Verfahren in vollständiger Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Prinzipien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, erfolgt. Hierbei wird eine genaue Überprüfung vorgenommen, ob das ursprüngliche Auswahlverfahren diesen Anforderungen gerecht wurde und ob etwaige Verfahrensfehler vorlagen, die korrigiert werden müssen.

Der öffentliche Arbeitgeber, im Wesentlichen etwa Behörden und vergleichbare Einrichtungen, verfügt grundsätzlich über einen Ermessensspielraum bei der Auswahl zwischen mehreren gleichqualifizierten Bewerbern. Diese Entscheidungsfreiheit ermöglicht es, unter Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse und Rahmenbedingungen eine sachgerechte Wahl zu treffen.

Allerdings sind diesem Spielraum Grenzen gesetzt. Um Willkür zu verhindern und eine faire Beurteilung sicherzustellen, müssen sachgerecht definierte Hilfskriterien herangezogen werden. Diese Kriterien dürfen nicht diskriminierend oder unzulässig sein, sondern müssen auf nachvollziehbaren und objektiv gerechtfertigten Gesichtspunkten beruhen. Solche Kriterien können beispielsweise dienstliche Leistungen, erbrachte Qualifikationen oder soziale Gesichtspunkte umfassen. Sie dienen dazu, die Auswahlentscheidung auf eine transparente und überprüfbare Basis zu stellen, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Typische Fallgruppen der Konkurrentenklage: Rechtsschutz und Qualitätssicherung in öffentlichen Verfahren

Konkurrentenklagen kommen in verschiedenen typischen Fallgruppen vor, die sich aus der Vielfalt der Anwendungsbereiche ergeben. Eine der bekanntesten Fallgruppen betrifft die richterlichen und beamtenrechtlichen Ernennungen. In diesen Fällen geht es häufig darum, dass ein unterlegener Bewerber die Rechtmäßigkeit der Ernennung eines Mitbewerbers infrage stellt, meist mit der Begründung, dass bei der Auswahlentscheidung die verfassungsrechtlich gebotenen Kriterien wie Eignung, Befähigung und fachliche Leistung nicht ordnungsgemäß berücksichtigt wurden. Solche Klagen zielen darauf ab, die Ernennung des Konkurrenten zu blockieren, bis eine rechtsfehlerfreie Entscheidung sichergestellt ist.

Eine weitere wichtige Fallgruppe sind Berufszulassungen, bei denen Bewerber um eine bestimmte berufliche Anerkennung oder Lizenz kämpfen. Hierbei wird oft argumentiert, dass die Kriterien der Auswahl oder Ablehnung willkürlich oder fehlerhaft angewendet wurden. Dies kann insbesondere in reglementierten Berufen, in denen Zulassungsbeschränkungen existieren, von großer Bedeutung sein.

Im Bereich der öffentlichen Fördervergabe treten Konkurrentenklagen häufig dann auf, wenn staatliche Beihilfen oder Subventionen an bestimmte Empfänger vergeben werden und ein Bewerber der Auffassung ist, dass die Verfahrenskriterien falsch angewandt wurden und er deshalb ungerechtfertigt benachteiligt wurde. Diese Klagen zielen darauf ab, ein faires Vergabeverfahren sicherzustellen, das den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung folgt.

Universitäre Berufungsverfahren stellen eine weitere relevante Fallgruppe dar. Hierbei wird die Vergabe von Professuren oder akademischen Positionen angefochten, bei der ein Mitbewerber die Entscheidung zugunsten eines anderen Kandidaten als fehlerhaft empfindet. Diese Klagen sind besonders wichtig für die Sicherstellung der akademischen Qualität und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei Berufungen.

Diese Fallgruppen zeigen, dass Konkurrentenklagen weit über den individuellen Rechtsschutz hinausgehen. Sie tragen maßgeblich zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit bei, indem sie Transparenz und Fairness in öffentlichen Auswahlverfahren fördern. Gleichzeitig dienen sie der Qualitätssicherung innerhalb der Verfahren, indem sie gewährleisten, dass alle Entscheidungen auf einer klaren, objektiven und sachgerechten Grundlage getroffen werden. Durch die gerichtliche Überprüfung solcher Entscheidungen wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Fairness von Auswahlprozessen gestärkt.


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