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Das Kunstrecht


Nach Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz wird die Kunstfreiheit gewährleistet, was die staatlichen Gewalten bindet. Das Kunstrecht zielt auf den Schutz der bildenden Künste ab. Kunst ist vielfältig und weit zu sehen. Die Qualität von Kunst wird nicht bewertet. Stattdessen sind preisbildende Faktoren von Relevanz, wie z.B. die Echtheit eines Werks. Andere preisbildende Faktoren lassen sich wiederum nicht so einfach vorhersagen: So wie im Fall des geschredderten Bildes „Girl with a Ballon“ von Banksy, das objektiv nach einem Schaden aussieht, in der Kunstwelt durch diese Aktion jedoch wesentlich an Wert gewonnen hat. Kunst wird als Wertanlage betrachtet. Aus diesem Grund ist es wichtig, rechtssicher aufgestellt zu sein.

Während das Strafrecht und öffentliche Recht eigene Rechtsgebiete darstellen, handelt es sich beim Kunstrecht nicht um ein solches. Stattdessen findet ein Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete statt, was Auswirkungen auf den Kunsthandel, das Auktionswesen, Galeristen, die Handhabung von Kunst, den Künstler und das Kunstwerk hat.

Verknüpfung des Urheberrechts mit Kunstrecht

Ein Rechtsgebiet mit erheblichen Gewicht für das Kunstrecht stellt das Urheberrecht dar. Dort wird der Künstler als Urheber verstanden, weshalb ihm nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) umfangreiche Rechte in wirtschaftlicher sowie persönlicher Hinsicht bezüglich seines Werks zu stehen. Es ist zu unterlassen, ein Kunstwerk zu bearbeiten, zu kopieren, zu verändern oder in eine andere Kunstform zu übertragen. Nach dem Urhebernennungsrecht aus § 13 Urheberrechtsgesetz muss an dem Kunstwerk eine Urheberbezeichnung angebracht werden. Das Kunstwerk kann über das Internet nur in gewissen Maße vermarktet und abgebildet werden.

Über § 6 UrhG ist es dem Künstler möglich, selbst nach dem Verkauf des Werks an der Wertsteigerung des Kunstwerks teilzunehmen. Wenn vertraglich eine nicht angemessene Bezahlung festgelegt wurde, kann der Urheber eine höhere Vergütung fordern. Gemäß § 32 UrhG   können Künstler dieses Rechts auch nach Vertragsschluss gegen den Vertragspartner durchsetzen, was für Sammler und Auktionshäuser von wirtschaftlicher Relevanz ist.

Verknüpfung des Erbrechts mit dem Kunstrecht

Zudem spielt das Kunstrecht auch im Erbrecht eine erhebliche Rolle: Das deutsche Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ermöglicht eine steuerfreie Vererbung oder Schenkung von Kunstsammlungen sowie Kunstgegenständen. Mithilfe dieser Steueroptimierung und Vermögenssicherung kann großes Vermögen steuerfrei weiter vererbt werden.

Dabei regelt § 13 Absatz 1 Nummer 2 des Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) die Voraussetzungen, wonach die Höhe der Steuerbefreiung berechnet wird: Da wäre zum einen die „kleine Kunstbefreiung“ von 60% und zum anderen die „große Kunstbefreiung“ von 100%. Des Weiteren muss das Kunstwerk mindestens 20 Jahre im Besitz der Familie sein und  die Regelungen der Denkmalspflege beachtet worden sein.

Um von der Steuerbefreiung profitieren zu können, ist zudem einzuschätzen, inwiefern es im öffentlichen Interesse liegt, die Kunstwerke zu erhalten. Ein Gutachter muss gegebenenfalls nachweisen, ob dem Kunstwerk eine gewisse Bedeutung für die Wissenschaft, Geschichte oder Kunst zuzuschreiben ist. Zudem sollte sich die Erhaltung auch finanziell lohnen. So sollten die Erhaltungskosten nicht die Einnahmen, die man mit dem Werk erzielt, übersteigen.

Weiterhin wird gefordert, dass das Werk der Forschung und der Volksbildung dient.

Dieser Forderung könnte nachgekommen werden, indem es an ein Museum ausgeliehen oder einer Stiftung zur Verfügung gestellt wird. Ein solcher Leihvertrag könne bloß von den Erben abgeschlossen werden, so der Bundesfinanzhof (Urteil vom 23.02.2017 - V R 51/15).

Sollten die Kunstwerke 10 Jahre nach Erwerb jedoch verkauft werden, könnte die Steuerbefreiung nachträglich rückwirkend entfallen. Eine Schenkung ist in dieser Zeitspanne wiederum nicht ausgeschlossen.

Verknüpfung des Musikrechts mit dem Kunstrecht

Ein weiterer Teilbereich des Kunstrechts stellt das Musikrecht dar. Im Bereich der schönen Künste wird die Musik von diesem Rechtsgebiet abgedeckt. Das Musikrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten der Musikindustrie. Ziel ist es, einen umfassenden Rechtsschutz für die Musiker zu gewährleisten und deren kreative Entfaltung in der Musikindustrie zu unterstützen.  Musiker und Künstler sollten rechtlich beraten werden und anwaltlich vertreten sein, um ausreichend über ihre Rechte Bescheid zu wissen.


SBS LEGAL - Anwalt für Kunstrecht

Wie bereits erwähnt, verbindet das Kunstrecht eine Vielzahl unserer Fachgebiete. So können Ihnen unsere Rechtsanwälte für Urheberrecht oder auch unsere Fachanwälte für Erbschafts- und Musikrecht mit der entsprechenden Expertise zum nächsten nötigen Schritt verhelfen. Wir überprüfen und erstellen Verträge für Sie oder beraten sie rechtlich bezüglich des Kunstrechts. Unser Beratungsspektrum für Sie als Künstler oder Auktionshaus kennt keine Grenzen.

Sind Sie Künstler und benötigen eine rechtliche Beratung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten der Kanzlei für Kunstrecht, Erbrecht, Urheberrecht und Musikrecht von SBS LEGAL Rechtsanwälte? Dann kontaktieren Sie uns gerne! Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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