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Das Verpackungsgesetz


Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 01.01.2019 in Kraft getreten und setzt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Das Verpackungsgesetz bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dazu sollen Recyclingquoten erhöht werden, sodass natürliche Ressourcen geschont werden. Daneben soll es Marktteilnehmer auch vor unlauterem Wettbewerb schützen.

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Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Die Regelungen des Verpackungsgesetzes betreffen alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher als Abfall anfallende Verpackungen in Verkehr bringen. Das Verpackungsgesetz unterscheidet dabei zwischen dem „Hersteller“ und dem „Vertreiber“.

Vertreiber ist gemäß § 3 Abs. 12 VerpackG jeder, der unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe, Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringt.


Hersteller ist gemäß § 3 Abs. 14 VerpackG derjenige, Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt.

 

Einige der besonderen Pflichten für die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind:

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung, die sich die Weiterentwicklung der Produktverantwortlichkeit nach dem Verpackungsgesetz zum Ziel gesetzt hat. Ihre Aufgaben, wie etwa die Registrierung der Verantwortlichen oder die Entwicklung von Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, sind in § 26 VerpackG aufgeführt.


Video von "Zentrale Stelle Verpackungsregister" 

Das Verpackungsgesetz: die neuen Pflichten im Überblick


SBS Legal – Rechtsanwälte für Lebensmittelrecht

Die Rechtsanwälte von SBS Legal greifen auf jahrelange Erfahrung im Lebensmittelrecht zurück. Auch beraten wir täglich Unternehmen mit Geschäftssitz innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, z.B. auch beim Anmelden einer Marke oder bei Einführung eines Produkts nach Deutschland oder Europa.

Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

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