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Metaverse-Recht - das Recht der virtuellen Welten im Internet


Metaverse-Recht, Schutz virtueller Rechtsgüter, Anwalt virtueller Welten

Der Cyberspace, unendliche Weiten. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer der Kanzlei SBS LEGAL, die mit Ihrem Team im Kryptorecht und Internetrecht seit mehr als 8 Jahren in der digitalen Welt unterwegs ist, um neue Techniken zu erforschen, neues Recht und neue IT-Visionen in ein rechtliches Fundament zu gießen. Viele Lichtjahre vom altehrwürdigen Handelsrecht entfernt dringt unser Spezialisten-Team nun ins Internet und in die virtuellen Welten vor, die nie ein Mensch zuvor gesehen hat, das Metaversum. OK, es ist nicht ganz richtig, dass noch kein Mensch das Metaverse gesehen hat; aber mit dieser kleine Anlehnung an die Serie Raumschiff Enterprise als Übergang tauchen wir nun in das Metaverse-Recht ein, um sogleich zu erkennen, dass wir nicht mehr von einer fernen Zukunft, sondern von der realen Gegenwart sprechen können.

Anwalt für virtuelle Welten – der Hype des Metaverse und die Entstehung digitaler Assets

Virtuelle Welten (auch Metaverse genannt) erfahren gerade einen regelrechten Anfangs-Hype im Internet. Hat das Metaverse zunächst noch ein Nischendasein im Gaming-Bereich gefristet, so änderte dieses spätestens seitdem Facebook-Gründer Mark Zuckerberg im Herbst 2021 den Einstieg seines Unternehmens in dieses digitale Segment ankündigte und sein Imperium nun unter META firmieren lässt. Seither werden im Internet virtuelle Grundstücke und digitale Immobilien auf den unterschiedlichen Metaverseplattformen wie etwa „Decentraland“ oder „The Sandbox“ gehandelt und der Markt der digitalen Assets erlebt seither einen regelrechten „Run“. So erzielte ein Verkauf eines virtuellen Grundstücks im November 2021 einen neuen Höchstpreis in Höhe von 4,3 Millionen US-Dollar. Andres als in der Realwelt, wo der Grundbucheintrag das Eigentum an einem Grundstück nachweist, dienen in der virtuellen Welt Non-Fungible-Token (NFTs) zum Beweis des Eigentums an dem virtuellen „Grund und Boden“. NFTs basieren auf der Blockchain-Technologie und funktionieren sinnbildlich als Eigentumsurkunden. Beachtlich dabei ist, dass digitale Assets– obwohl kaum der breiten Öffentlichkeit bekannt – bereits jetzt als Spekulationsobjekte genutzt werden. Auch diese Entwicklung im Internet ist ein Tummelplatz für Finanzjongleure und bestätigt die Vergleichbarkeit der Metaverse-Grundstücke mit der guten alten realen Welt unserer Väter und Mütter. Denn in beiden Welten kann man (digitale) Grundstücke, erwerben, darauf etwas bauen, es vermieten und weiterverkaufen.

Doch damit nicht genug. Unternehmen aus unterschiedlichsten Bereichen - angefangen mit der Bekleidungsbranche über die Sport-Branche, die Gaming-Branche bis zur Event-Branche - erkennen im Metaverse eine gänzlich neue Spielwiese für die Vermarktung ihrer Produkte und Leistungen im World Wide Web. Sie können in den virtuellen Welten Metaverse-Shops und -Stores eröffnen, Werbeplätze schaffen, Entertainment betreiben oder sich als Influencer hervortun. Dass dies alles keine bloße visionsgeprägte Zukunft ist, kann man gerade etwa auf „Decentraland“ fast täglich durch die Entstehung neuer Angebote verfolgen.

Beispiel Atari, Samsung und Nike

So haben bereits Anfang 2022 mit Samsung und Atari zwei Schwergewichte der Wirtschaftswelt erste Grundstücke im Online erworben und mit digitalen Assets besetzt. Auch die Registrierung neuer Marken durch Unternehmen wie der Sportartikelhersteller Nike bestätigt die beginnende Fokussierung der Wirtschaft auf das Metaverse als Handelsplatz. So erweiterte der US-Sportriese seinen US-Markenschutz im November 2021 um 10 Marken für den Bereich „virtual goods“ (für Sportausrüstung, Bekleidung, Schuhwaren und andere Waren) und offerierte zugleich Stellenangebote für „Virtual Material Designer“.


Unsere Leistungen als Kanzlei für Metaverse-Recht

  • Anwaltliche Prüfung von virtuellen Grundstücken als Investments oder Vermögensanlangen;
  • Beratende Begleitung beim Kauf und/oder Vermietung von digitalen Assets;
  • Fachliche Betreuung von Bafin-Lizenzierungsverfahren und aufsichtsrechtliche Prüfung von NFTs;
  • Prüfung von Prospektpflichten beim Handel von digitalen Assets
  • Rechtliche Prüfung der Erweiterung des Markenschutzes bestehender und Anmeldung neuer Marken im Bereich digitaler goods;
  • Rechtliche Absicherung virtueller Immobilen als Urheberwerke;
  • Wettbewerbsrechtliche Prüfung von Werbemaßnahmen im Metaverse;
  • Erstellung von Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Metaverse-Shops (auch unter Beachtung der Privacy-by-Design-Grundsätze);
  • Datenschutzrechtliche Fürsorge und Erstellung von KYC-Standards im Umgang mit Metaverse-Kundendaten;
  • Compliance-Beratung und Erstellung von Compliance-Richtlinien für die Nutzung des Metaverse.

Metaverse-Recht - was ist das?

Anwalt für Metaverse klärt auf

Das Metaverse-Recht ist eine neu entstehende Rechtsnische, die sich mit einem bunten Blumenstrauß an Rechtsgebieten befasst.

So zeigt das oben dargestellte Beispiel von Nike, dass Unternehmen, die ihre Leistungen im Metaverse vermarkten möchten, ihren Markenschutz erweitern sollten. Denn die Avatare, die angeboten digitalen oder virtuellen Güter oder digitalen Leistungen sind häufig nicht vom bestehenden Markenschutz der Unternehmen umfasst, da virtuelle Güter im Internet als Software einzustufen sind. Software und Softwareleistungen - wie etwa Software as a Service (SaaS) - sind in die Klassen 9 oder 42 der Markenleistungsverzeichnisse einzutragen. Folglich sollten die Unternehmen prüfen, ob ein hinreichender Markenschutzschutz vor der Teilnahme am Metaverse bereits erreicht wurde.

Die aufsichtsrechtliche Einschätzung von virtuellen Grundstücken, die als Investments oder Spekulationsobjekte gehandelt werden oder durch mehrere Anleger wie etwa einem Anleger-Pool mit Hoffnung auf Wertsteigerung gekauft wurden, wird über kurz oder lang das Interesse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wecken. Denn ebenso wie bei früheren Fin-Tech-Hypes wie etwa dem Mining, Krypto-Coin-Trading oder Initial-Coin-Offers (ICO) wird zu klären sein, ob digitale Assets des Metaverses als Vermögensanlage oder Wertpapier einzuordnen sind. NFTs als Token wiederum werden sich einer möglichen Betrachtung als lizenzpflichtige Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) unterziehen müssen. Eine pauschale Antwort auf die aufsichtsrechtliche Betrachtung wird es erneut nicht geben können. Tatsächlich wird es stets auf die Ausgestaltung eines virtuellen Grundstücks, der mit ihm verknüpften Rechte, die Art und Weise der Bewerbung und die Zielrichtung des digitalen Assets als Handels- oder Nutzungsobjekt ankommen. Folglich werden Metaverse-Grundstücke wie bereits zuvor Bitcoin und Co. das geltende Finanzanlagerecht neu und/oder weiterentwickeln. Das Internet erlebt eine Revolution!

Die Klaviatur des Wettbewerbsrechts bildet ebenfalls einen Teil des Metavers-Rechts. Gewerbliche Teilnehmer im Metaverse-Markt werden auch hier ihre Werbungen wettbewerbskonform gestalten müssen, sich für den Fall von Wettbewerbsverstößen mit Abmahnungen von Konkurrenten befassen müssen ebenso wie die Regeln der Preiseangaben, des Impressums oder des Widerrufsrechts auch für die virtuellen Welten gelten. Zu erwähnen ist ferner das Urheberrecht, dass gleichfalls einen Impact auf das Metaverse hat. Digitale Immobilen werden bei hinreichendem Gestaltungswert als Urheberwerke gelten und eine Kopie der Immobilen urheberrechtliche Abmahnung und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Nicht zu vergessen sind dabei auch die NFTs, die ebenfalls bei hinreichend kreativer Gestaltung als schöpferische Werke im Sinne der Urhebergesetzes zu bewerten sind und bereits gegenwärtig in der Kunstszene an Attraktivität gewonnen haben.

Das Datenschutzrecht ist definitiv ebenso als Teil des Metaverse-Rechts zu hervorzuheben. Auch in den virtuellen Welten werden Metaverse-Shops personengebundene Kundendaten erlangen, so dass das Datenschutzrecht für diese Markteilnehmer eine große Relevanz haben werden. Vorgenanntes gilt ebenso für Metaverse-Finanzprodukte - dort im Rahmen des Know Your Customer (KYC) Verfahrens. Bei alledem nicht zu vergessen ist das Vertragsrecht. Metaverse Händler werden auf den virtuellen Marktplätzen oder in ihren Metaverse-Stores Leistungen verkaufen oder sonst anbieten und hierfür vertragliche Spielregeln schaffen. Diese Regeln werden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingen oder Nutzungsbedingungen wiederfinden. Abgerundet wird das Metaverse-Recht durch die rechtliche Problematik um den Ausschluss gewerblicher Händler oder interessierter Nutzer von Metaverse-Plattformen (siehe auch hier zum Vorgehen von Paypal gegen Händler und Krypto-Anbieter) unter Berufung des zivilrechtlichen Eigentumsrechts bzw. virtuellen Hausrechts.

Die vorangehende Vorstellung des Metaverse-Rechts ist nicht als vollständig zu betrachten und wird in Zukunft mit der Fortentwicklung des Metaverse fortlaufend seine Erweiterung um weitere Rechtsgebiete finden. Zusammenfassend lässt sich jedoch bereits heute festhalten, dass die Gerichte und Behörden mit der rechtlichen Anwendung des geltenden Rechts auf die virtuellen Welten mit großer Wahrscheinlichkeit erneut große Herausforderungen haben werden und wir von SBS LEGAL versuchen werden, auch dort für unsere Mandanten mit größtmöglicher Expertise das Metaverse und seine Markplätze beschützen und Rechte im Metaverse-Recht durchzusetzen werden.


SBS Legal - Kanzlei für Metaverserecht

Sie wollen als Unternehmen oder Investor das Metaverse nutzen, eine Werbekampagne in den virtuellen Welten starten, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Metaverse-Shop erstellen, den Markenschutz erweitern oder digitale Assets handeln. Dann sind Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Unser Team berät Sie fachlich versiert in allen Belangen des Internet- und  Metaverse-Rechts. Wir freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

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