Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwältin für Internetrecht und Datenschutzrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
► Allgemeines Persönlichkeitsrecht
► Nutzungsrechte (Markenrecht)
159 Bewertungen
https://www.provenexpert.com/sbs-legal-rechtsanwaelte
91 Bewertungen
https://www.anwalt.de/sbs-legal-rechtsanwaelte
17 Bewertungen
https://www.google.com/search?&q=sbs-legal
14 Bewertungen
https://www.facebook.com/SBS-LEGAL-Rechtsanw%C3%A4lte
Wenn es um die Rechte eines Models geht, ist vieles zu beachten. So gibt es das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models, welches zwar nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt ist, sich aber aus diesem ableiten lässt. So beinhaltet das Persönlichkeitsrecht die persönliche Ehre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht am eigenen Bild und Namen, das Recht auf Schutz der Intim-, Privat- und Geheimsphäre und das Recht auf Schutz vor Imitation der Persönlichkeit. Zusammengefasst lässt sich also das allgemeine Persönlichkeitsrecht als eigene Bestimmung darüber auffassen, ob und inwieweit bestimmte Vorgänge aus dem Leben öffentlich dargestellt werden dürfen. Besonders das Recht am eigenen Bild ist dabei entscheidend im Modelrecht.
Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts soll das Recht am eigenen Bild die abgebildete Person schützen und den Schutz ihre Persönlichkeit garantieren. Daraus ergibt sich, dass die Person, in dem Fall das Model, selbst bestimmen darf, ob Bilder von sich selbst veröffentlicht werden dürfen. Geregelt ist es im Kunsturheberrechtsgesetz (KUG), dem Vorgänger des heutigen Urheberrechtsgesetzes. Einige Vorschriften des KUG gelten allerdings noch heute, wie zum Beispiel § 22 KUG, in welchem das Recht am eigenen Bild geregelt ist.
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Damit ein Fotograf nach dem Shooting mit dem Model die entstandenen Fotos verwenden kann, ist es entscheidend ein Modelvertrag, oder auch Model Release genannt, zu schließen. Dabei sollte der Model Release vor dem Fotoshooting geschlossen werden und Absprachen über Ort, Zeit, Vergütung und natürlich über die Verwendung der Fotos geschlossen enthalten. Wie lange dürfen die Fotos verwendet werden? Darf auch das Model die Aufnahmen verwenden? Auf welchen Plattformen dürfen die Fotos veröffentlicht werden? Diese Fragen und weitere sollten am besten schriftlich in einem Model Release festgehalten werden. Zwar ist auch eine mündliche Vereinbarung möglich, doch ist ein schriftlicher Vertrag nachweisbar und daher grade bei rechtlichen Fragen vom Vorteil.
Besonders wichtig ist ein Model Release besonders daher, da die Rechte von Model und Fotograf aufeinandertreffen. So besitzt das Model das zuvor ausgeführte Recht am eigenen Bild und der Fotograf das Urheberrecht an den entstandenen Bildern gemäß §§ 15 ff. UrhG. Der Fotograf darf also grundsätzlich allein darüber entscheiden, ob und wie er die Fotos veröffentlicht und verwendet, welche er selbst gemacht hat. Das Model darf auf der anderen Seite aber über die von sich angefertigten Bilder entscheiden. Wird also in einem Model Release geregelt, ob und auf welchen Plattformen die Fotos verwendet werden dürfen, so ist der rechtliche Rahmen festgelegt und klar bestimmbar. Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass das Model die Einwilligung nach Gesetz jederzeit widerrufen kann, wenn der Fotograf also eine Sicherheit in der Verwendung der Fotos haben möchte, muss auch dies im Model Release geregelt werden.
Ein Modelvertrag sollte zumindest folgende Aspekte regeln:
Werden die Fotos auf nicht abgesprochenen Seiten veröffentlicht, oder es wurde die Einwilligung widerrufen, da nicht vorher ein Ausschluss festgelegt wurde, so kann es zu Konsequenzen kommen. Das Model kann dann nämlich eine Abmahnung oder Unterlassungserklärung geltend machen. Liegt sogar eine schwere Verletzung der Rechte vor, kann auch Schadensersatz oder Schmerzensgeld gefordert werden.
Allerdings kann auch der Fotograf Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Besonders, wenn das Model die Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus verwendet. Oft wird im Vertrag nämlich nur festgelegt, auf welchen Seiten der Fotograf die Bilder veröffentlichen darf und keine weiteren Regelungen darüber getroffen, inwieweit das Model die Bilder verwenden darf. Ist keine Regelung getroffen wurden, so ist es dem Model nicht gestatten, die Aufnahmen zu verwenden, denn mangels der vertraglichen Regelung gelten die gesetzlichen und somit das Urheberrecht des Fotografen. Es ist daher wichtig darauf zu achten, was genau im Model Release geregelt wurde, damit es nicht zu Unklarheiten und teuren Abmahnungen durch eine Bildrechtsverletzung kommt.
Im Modelrecht kann es, wie zuvor beschrieben, zu vielen verschiedenen rechtlichen Problemen kommen. Neben dem Urheberrecht des Fotografen (siehe auch Fotorecht) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrechten, besonders dem Recht am eignen Bild, des Models, kann es auch zu weiteren rechtlichen Konflikten kommen. Besonders Verträge sind daher im Modelrecht wichtig. Der zuvor beschriebene Model Release bildet dabei die Grundlage zwischen Fotograf und Model und klärt die Rechtsbeziehung beider. Aber auch Verträge zwischen dem Model und Agenturen oder Management gehören zum Modelrecht. Immer wieder kommen auch weitere juristische Fragen auf, wie Abmahnungen oder Schadensersatz bei Vertragsverstoß oder die Versteuerung von Modeljobs.
Haben Sie noch Fragen zum Modelrecht? Dann kontaktieren Sie uns gerne und jederzeit!