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Anwalt für Musikrecht: Verträge, Urheberrecht, Marken


Das Musikrecht verbindet eine Vielzahl von Vertragsarten und Rechtsgebieten. Wer im musikalischen Bereich tätig ist, sollte sich daher besser früher als später einen Überblick verschaffen. Bei SBS LEGAL erhalten Sie eine professionelle rechtliche Beratung, um sich umfassend abzusichern. Wir erzählen Ihnen, wie ein Anwalt Ihrer Karriere u. U. helfen kann.

Im Kollegium von SBS LEGAL finden Sie mit den Rechtsanwälten André Schenk und Knut Stenert erfahrene Musiker wieder. Rechtsanwalt Knut Stenert ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und war selbst Teil eines Major-Labels während seiner musikalischen Laufbahn.

Welche Rechtsgebiete gehören zum Musikrecht?

Von der Schaffung eines Musikwerkes über seine Veröffentlichung bis hin zur Übernahme des Künstlers durch ein Musiklabel sind zahlreiche Rechtsgebiete betroffen. Hierfür muss es gar nicht zu einem Streit über die Rechte an dem Werk kommen. Die wichtigsten dieser Rechtsgebiete sind:

> Urheberrecht

> Markenrecht

> Verlagsrecht

> Vertragsrecht

> Medien- und Presserecht

> Social Media Recht

Welche Verträge sind im Musikrecht wichtig?

Rechtliche Beratung besteht häufig darin, an der Gestaltung von Verträgen mitzuwirken. Im Musikrecht spielt selbst ohne das Aufkommen von Streitigkeiten eine Vielzahl möglicher Vertragsarten eine Rolle. Darunter:

> Agenturvertrag

> Bandübernahmevertrag

> Bookingvertrag

> Konzertvermittlungsvertrag

> Künstlerexklusivvertrag

> Lizenzvertrag

> Managementvertrag

> Produzentenvertrag

> Verlagsvertrag

> Vertriebsvertrag

Sorgfältig gestaltete Verträge können Zuständigkeiten, Nutzungsrechte, Vergütungen, Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten transparent festlegen. Im Konfliktfall erleichtern klare schriftliche Vereinbarungen zudem den Nachweis der getroffenen Absprachen.

Wann ist ein Anwalt für Musikrecht sinnvoll?

Musikalische Werke entstehen durch das Schaffen einer oder mehrerer Personen. Und auch um die Werke herum können Rechtsfragen auftreten, beispielsweise bei dem Titel des Werks oder seiner Fassung in ein Album.

Hierbei kann es im Anschluss zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten kommen. Welche Rechte sollten an dem Werk eingeräumt werden? Wann sollte man sich an ein Label, einen Verlag oder eine Verwertungsgesellschaft wenden? Was kann ein Bandmitglied selbst entscheiden?

Für solche Fragen ist es wichtig, sich über die rechtliche Lage im Klaren zu sein.

Beratung im Musikrecht für Künstler, Labels und Veranstalter

Einen Anwalt für Musikrecht sollte man haben, egal in welcher Form man an einem Musikwerk beteiligt ist. Dies kann gelten für Sänger, Songwriter, Labels und Verlage, Agenturen, Veranstalter und viele mehr. Sie alle können Rechte an Musikwerken haben und sollten daher wissen, wie sie diese am besten einsetzen können.

Im Musikrecht müssen die unterschiedlichen Interessen von Urhebern, Künstlern, Labels, Verlagen, Veranstaltern und weiteren Beteiligten berücksichtigt werden. Klare Verträge und eine frühzeitige Rechteklärung können rechtliche Risiken verringern und die Position der Beteiligten im Konfliktfall nachvollziehbar dokumentieren. Dies erfolgt durch die Gestaltung von qualitativ hochwertigen Verträgen.

Urheberrecht an Musik: Schutz, Rechte und Lizenzen

Eines der wichtigsten Rechtsgebiete für das Musikrecht ist das Urheberrecht. Denn in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind Werke der Musik als geschützt aufgeführt.

Das bedeutet, dass mit dem Schaffen eines Musikwerkes eine Urheberschaft an diesem Werk entsteht. Hierfür muss das Werk eine persönliche geistige Schöpfung des Schaffenden sein. Es muss sich kreativ-individuell gestalten, was bei Musik häufig der Fall ist.

Mit der Urheberschaft entstehen automatisch bestimmte Rechte an einem Musikwerk. Zum Urheberrecht gehören einerseits Urheberpersönlichkeitsrechte, etwa das Veröffentlichungsrecht und das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft. Andererseits stehen dem Urheber Verwertungsrechte zu, beispielsweise das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe.

Das Urheberrecht selbst wird grundsätzlich nicht übertragen. Der Urheber kann einem Dritten nach § 31 UrhG einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einräumen, die räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt werden können.

So simpel das Ganze erstmal klingt – in der Praxis kann es schnell kompliziert werden. So wirken häufig mehrere Personen an dem Werk mit, was Fragen der Miturheberschaft aufwirft. Oder es streiten sich zwei Personen darüber, wer denn tatsächlich der Urheber einer bestimmten Melodie ist. Allein hierzu gibt es Gerichtsstreitigkeiten, die sich über mehrere Jahre hinweg ziehen.

Dies ist insbesondere wichtig, wenn man die zunehmende Digitalisierung betrachtet. Digitale Plattformen ermöglichen es, Musikwerke oder Teile davon schnell und ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu verbreiten. Auch das Übernehmen bestimmter Melodien und deren Einfügen in ein neues Werk war noch nicht einfacher. Deshalb sollte man sich präventiv gegen solche Maßnahmen absichern.

Leistungsschutzrecht im Urheberrecht

Neben den Urheberrechten an Komposition und Liedtext bestehen im Musikrecht häufig Leistungsschutzrechte. Sie können beispielsweise ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern, Labels oder Veranstaltern zustehen. Bei der Rechteklärung muss deshalb unterschieden werden, ob ein Musikwerk, eine konkrete Aufnahme oder eine künstlerische Darbietung genutzt werden soll.

Bandname und Künstlername markenrechtlich schützen

Auch das Markenrecht kann bei Musikwerken eine tragende Rolle spielen. Wird eine Band oder ein Musiklabel gegründet, so will man sich durch einen Erkennungswert von der Masse abgrenzen.

Für Bandnamen, Künstlernamen, Labelnamen oder Logos kann eine Markenanmeldung sinnvoll sein. Vor der Anmeldung sollten jedoch mögliche ältere Rechte geprüft sowie die benötigten Waren- und Dienstleistungsklassen und das geografische Schutzgebiet festgelegt werden. In diesem Bereich sollte man sich vergewissern, dass man nicht Gefahr läuft, von jemand anderem wegen einer Markenrechtsverletzung angegriffen zu werden.

Der rechtliche Schutz von Marken befasst sich im Wesentlichen mit zwei Fragen:

  1. Was soll geschützt werden?
  2. Wo soll es geschützt werden?

Geschützt werden können beispielsweise Wortmarken, Bildmarken oder deren Kombination. Diese Marke kann dann national, europaweit oder international geschützt werden.

Online-Präsenz rechtssicher gestalten: Bilder, Domains, Datenschutz

Im digitalen Zeitalter ist die Online-Präsenz eines Künstlers wichtiger denn je. Das Medienrecht befasst sich sowohl mit dem Schutz Ihrer medialen Erzeugnisse als auch mit der Haftungsgefahr, in die sich jeder begibt, der im Internet aktiv wird. Unsere Kanzlei kann Sie hier in allen Bereichen beraten und Sie so gegen mögliche Gefahren absichern. Interessant können für Sie unter anderem die folgenden Leistungen sein:

> Schutz Ihres geistigen Eigentums aufgrund der Durchsetzung des Urheberrechts

> Rechtliche Beratung zur Einräumung von Lizenzen

> Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild (Kunsturheberrechtsgesetz - KUG)

> Sicherung eines Domain- und Namensrechts

> Beratung zum rechtskonformen Auftreten bei relevanten sozialen Netzwerken

> Kontrolle der Einhaltung vom Datenschutzrechts


SBS LEGAL - Anwalt für Musikrecht

SBS LEGAL berät Künstler, Musiker, Labels, Verlage und Veranstalter in Fragen des Musikrechts. Schwerpunkte sind insbesondere Musikverträge und Urheberrecht.

Rechtsberatung zu Musikverträgen, Lizenzen und Künstlerrechten

Wir prüfen und gestalten Verträge, klären Nutzungs- und Leistungsschutzrechte und unterstützen bei rechtlichen Auseinandersetzungen über Musikwerke, Aufnahmen, Künstlernamen oder deren digitale Verwertung. Dabei berücksichtigen wir die jeweilige Rolle der Beteiligten, die geplanten Nutzungsarten sowie räumliche, zeitliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ziel ist eine nachvollziehbare rechtliche Grundlage, die zu dem jeweiligen Musikprojekt und Geschäftsmodell passt.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

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