Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Spezialist für Arbeitsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
159 Bewertungen
https://www.provenexpert.com/sbs-legal-rechtsanwaelte
91 Bewertungen
https://www.anwalt.de/sbs-legal-rechtsanwaelte
17 Bewertungen
https://www.google.com/search?&q=sbs-legal
14 Bewertungen
https://www.facebook.com/SBS-LEGAL-Rechtsanw%C3%A4lte
Das Musikrecht verbindet eine Vielzahl von Vertragsarten und Rechtsgebieten. Wer im musikalischen Bereich tätig ist, sollte sich daher besser früher als später einen Überblick verschaffen. Bei SBS LEGAL erhalten Sie eine professionelle rechtliche Beratung, um sich umfassend abzusichern. Wir erzählen Ihnen, wie ein Anwalt Ihrer Karriere u. U. helfen kann.
Im Kollegium von SBS LEGAL finden Sie mit den Rechtsanwälten André Schenk und Knut Stenert erfahrene Musiker wieder. Rechtsanwalt Knut Stenert ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und war selbst Teil eines Major-Labels während seiner musikalischen Laufbahn.
Von der Schaffung eines Musikwerkes über seine Veröffentlichung bis hin zur Übernahme des Künstlers durch ein Musiklabel sind zahlreiche Rechtsgebiete betroffen. Hierfür muss es gar nicht zu einem Streit über die Rechte an dem Werk kommen. Die wichtigsten dieser Rechtsgebiete sind:
> Verlagsrecht
> Vertragsrecht
> Medien- und Presserecht
Rechtliche Beratung besteht häufig darin, an der Gestaltung von Verträgen mitzuwirken. Im Musikrecht spielt selbst ohne das Aufkommen von Streitigkeiten eine Vielzahl möglicher Vertragsarten eine Rolle. Darunter:
> Agenturvertrag
> Bandübernahmevertrag
> Bookingvertrag
> Konzertvermittlungsvertrag
> Künstlerexklusivvertrag
> Lizenzvertrag
> Managementvertrag
> Produzentenvertrag
> Verlagsvetrag
> Vertriebsvertrag
Durch solche Verträge kann alles geregelt ablaufen, auch für den Streitfall haben sie eine wichtige Beweisfunktion.
Musikalische Werke entstehen durch das Schaffen einer oder mehrerer Personen. Und auch um die Werke herum können Rechtsfragen auftreten, beispielsweise bei dem Titel des Werks oder seiner Fassung in ein Album.
Hierbei kann es im Anschluss zu Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten kommen. Welche Rechte sollten an dem Werk eingeräumt werden? Wann sollte man sich an ein Label, einen Verlag oder eine Verwertungsgesellschaft wenden? Was kann ein Bandmitglied selbst entscheiden?
Für solche Fragen ist es wichtig, sich über die rechtliche Lage im Klaren zu sein.
Einen Anwalt für Musikrecht sollte man haben, egal in welcher Form man an einem Musikwerk beteiligt ist. Dies kann gelten für Sänger, Songwriter, Labels und Verlage, Agenturen, Veranstalter und viele mehr. Sie alle können Rechte an Musikwerken haben und sollten daher wissen, wie sie diese am besten einsetzen können.
Im Musikrecht geht es vorwiegend darum, alle Interessen der Beteiligten in Einklang zu bringen und dafür zu sorgen, dass auch im Streitfall niemand ohne einen Schutz dasteht. Dies erfolgt durch die Gestaltung von qualitativ hochwertigen Verträgen.
Eines der wichtigsten Rechtsgebiete für das Musikrecht ist das Urheberrecht. Denn in § 2 Abs. 1 Nr. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind Werke der Musik als geschützt aufgeführt.
Das bedeutet, dass mit dem Schaffen eines Musikwerkes eine Urheberschaft an diesem Werk entsteht. Hierfür muss das Werk eine persönliche geistige Schöpfung des Schaffenden sein. Es muss sich kreativ-individuell gestalten, was bei Musik häufig der Fall ist.
Mit der Urheberschaft entstehen automatisch bestimmte Rechte an einem Musikwerk. So z.B. das Recht der Veröffentlichung, einer Anerkennung der Urheberschaft oder der Verbreitung des Werkes. Die Verwertungsrechte können durch Lizenzen in Form von Nutzungsrechten an andere eingeräumt werden.
So simpel das Ganze erstmal klingt – in der Praxis kann es schnell kompliziert werden. So wirken häufig mehrere Personen an dem Werk mit, was Fragen der Miturheberschaft aufwirft. Oder es streiten sich zwei Personen darüber, wer denn tatsächlich der Urheber einer bestimmten Melodie ist. Allein hierzu gibt es Gerichtsstreitigkeiten, die sich über mehrere Jahre hinweg ziehen.
Dies ist insbesondere wichtig, wenn man die zunehmende Digitalisierung betrachtet. Es war nie einfacher als heute, Musikwerke oder Teile davon auf illegal zu verbreiten. Auch das Übernehmen bestimmter Melodien und deren Einfügen in ein neues Werk war noch nicht einfacher. Deshalb sollte man sich präventiv gegen solche Maßnahmen absichern.
Auch das Markenrecht kann bei Musikwerken eine tragende Rolle spielen. Wird eine Band oder ein Musiklabel gegründet, so will man sich durch einen Erkennungswert von der Masse abgrenzen.
Hierbei ist es angebracht, eine eigene Marke anzumelden. In diesem Bereich sollte man sich vergewissern, dass man nicht Gefahr läuft, von jemand anderem wegen einer Markenrechtsverletzung angegriffen zu werden.
Der rechtliche Schutz von Marken befasst sich im Wesentlichen mit zwei Fragen:
Geschützt werden können beispielsweise Wortmarken, Bildmarken oder deren Kombination. Diese Marke kann dann national, europaweit oder international geschützt werden.
Im digitalen Zeitalter ist die Online-Präsenz eines Künstlers wichtiger denn je. Das Medienrecht befasst sich sowohl mit dem Schutz Ihrer medialen Erzeugnisse als auch mit der Haftungsgefahr, in die sich jeder begibt, der im Internet aktiv wird. Unsere Kanzlei kann Sie hier in allen Bereichen beraten und Sie so gegen mögliche Gefahren absichern. Interessant können für Sie unter anderem die folgenden Leistungen sein:
> Schutz Ihres geistigen Eigentums aufgrund der Durchsetzung des Urheberrechts
> Rechtliche Beratung zur Einräumung von Lizenzen
> Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild (Kunsturheberrechtsgesetz - KUG)
> Sicherung eines Domain- und Namensrechts
> Beratung zum rechtskonformen Auftreten bei relevanten sozialen Netzwerken
> Kontrolle der Einhaltung vom Datenschutzrecht
Wie bereits beschrieben, verbindet das Musikrecht viele unserer Fachgebiete. So können Ihnen unsere Rechtsanwälte für Markenrecht oder auch unsere Fachanwälte für Medien- und Urheberrecht mit der entsprechenden Expertise zum nächsten nötigen Schritt verhelfen. Sei es das Überprüfen von Verträgen oder auch die rechtliche Beratung in jeglicher Hinsicht des Musikrechts. Dem Beratungsspektrum für Sie als Künstler oder Berufsmusiker sind keine Grenzen gesetzt.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie wollen sich rechtlich absichern, etwa als Musiker? Oder Sie sind dabei, ein Label zu gründen? Dann sind Sie bei uns richtig.