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Die Nahrungsergänzungsmittel


Vitamine, Mineralstoffe, Probiotika – heute gibt es ein breites Angebot an Pillen, Ampullen oder Pulvern, die eine normale Ernährung ergänzen und Mangelzuständen vorbeugen sollen. Die Betonung liegt auf dem Ergänzen, denn sie können eine abwechslungsreiche Ernährung nicht ersetzen. Doch was genau ist eigentlich unter dem Begriff der Nahrungsergänzungsmittel zu verstehen und worin liegt der Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln?

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Welches Lebensmittel als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden kann, ist in § 1 Abs. 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) geregelt. Demnach hat ein Lebensmittel drei Voraussetzungen zu erfüllen:  

  1. Es muss dazu bestimmt sein, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  2. es muss ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellen und
  3. es muss in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen, in den Verkehr gebracht werden.

Hab Sie das gewusst...?

Nährstoffe sind gem. § 1 Abs. 2 NemV Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente.


Sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung sind beispielsweise Aminosäuren, essentielle Fettsäuren, Ballaststoffe sowie Pflanzen- und Kräuterextrakte.

Worin unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln?

Häufig sind sich Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel in ihrer Darreichungsform und Aufmachung recht ähnlich. Jedoch dienen Nahrungsergänzungsmittel ausschließlich dazu, dem Körper zusätzliche Nährstoffe zuzuführen, um die allgemeine Ernährung zu ergänzen und zum Erhalt der normalen Körperfunktionen beizutragen. Nahrungsergänzungsmittel dürfen hingegen keine arzneiliche Wirkung entfalten.

Dies unterscheidet sich von der Zwecksetzung der Arzneimittel, welche in der Heilung, Linderung oder Verhütung von Erkrankungen besteht.

Soll ein Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden, muss – anders als bei Arzneimitteln – kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen werden. Daher sind die Qualitätsansprüche an Nahrungsergänzungsmittel im Vergleich zu Arzneimitteln deutlich niedriger.


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