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Das Veranstaltungsrecht ist ein seit Jahren bekanntes Rechtsgebiet, das einen Querschnitt aus zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsbereichen abbildet. Zu erwähnen sind hier etwa die zivilrechtlichen Bereiche des Vertragsrechts, Werberechts und Haftungsrechts einerseits und die öffentlich-rechtlichen Bereiche des Genehmigungsrechts, des Versammlungsstättenrechts (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO), des Baurechts, oder Gaststättenrecht anderseits, um nur einige Rechtsgebiete aus dem Bereich des Eventrechts zu benennen.
Messen, Kongresse und andere Veranstaltungen fanden bis zum März 2020 erheblich häufiger offline als online statt. Die Tatsache der überwiegend offline stattfindenden Veranstaltungen wurde trotz der voranschreitenden Digitalisierung unserer Wirtschaftswelt von dieser technischen Entwicklung bisher nicht sonderlich beeinflusst. Dies hatte möglicher Weise seinen Grund in dem Umstand, dass bei Veranstaltungen wie Kongressen, Messen aber auch Fortbildungen häufig auch das „Netzwerken“ im Fokus den Beteiligten steht. Es herrschte lange Zeit die Meinung vor, dass gutes Netzwerken einen persönlichen Kontakt erfordert, der via Online-Meetings nicht möglich sei. Dieser Ansicht setzte der „COVID-19“-Pandemie“ ein jähes Ende, da der weltbeherrschende Virus über Monate keinen persönlichen Kontakt. erst recht keine Offline-Veranstaltungen, mehr zuließ.
Aufgrund der Pandemie hat sich ab dem Frühjahr 2020 innerhalb weniger Monate ein vollständig neuer Veranstaltungsbereich, nämlich die Online Veranstaltung, der Online Kongress oder die digitale Messe, in einem rasanten Tempo entwickelt und der Offline-Veranstaltung jedenfalls vorübergehend den Rang „abgelaufen“.
Durch die länderübergreifende Pandemie kamen weitestgehend sämtliche Off-Line-Veranstaltungen ab März 2020 zum Erliegen. Dies führte zu einem erdrutschartigen Umsatzeinbruch in der Eventbranche, die zu einer vollkommenen Neuinterpretation von Events führte. Wie „Phoenix aus der Asche“ erwuchs aus dieser massiven Krise die Onlineveranstaltung oder digitale Veranstaltung, bei der Eventteilnehmer aus dem Home-Office heraus an einem Event über Video-Live-Veranstaltungen teilnehmen, dort Vorträge halten oder verfolgen, sich virtuell verabreden und unterhalten, digitale Visitenkarten austauschen oder gar Geschäftsabschlüsse tätigen.
Verbunden mit der Digitalisierung von Events ist die Entwicklung des neuen Bereichs des Online Veranstaltungsrechtes oder digitalen Eventrechts, das neue Anforderungen an die Veranstaltungsbranche stellt.
Das Online-Veranstaltungsrecht setzt dabei insbesondere einen neuen zivilrechtlichen Schwerpunkt. Es befasst sich intensiv mit den rechtlichen Fragen des IT-Rechts, des Datenschutzrechts, des Datensicherheitsrechts aber auch mit dem Persönlichkeitsrecht, dem Urheberrecht und Urheberlizenzrecht, ebenso wie dem online bezogenen Vertragsrecht.
Zu beachten ist ferner, dass häufig unterschiedliche Online-Dienste wie z.B. Streamingdiensteanbieter, Paymentdienstleister oder IT-Plattformanbieter mit den Veranstaltern zusammenarbeiten. Hierdurch sind neue rechtliche Aufgaben für die Veranstalter über das bereits bekannte Veranstaltungsrecht hinaus zu beachten und zu bewältigen.
SBS Legal betreut als Kanzlei für Online-Eventrecht sowohl auf die Veranstaltungsbranche spezialisierte IT-Plattform-Anbieter als auch Eventagenturen und Veranstalter, die sich nun dem Bereich der Online-Veranstaltung widmen. Dabei werden unsere Anwälte für Veranstaltungsrecht regelmäßig bereits in den Vorbereitungen und Planungen einer Online-Veranstaltung eingebunden, um schon im Vorfeld die rechtlichen Herausforderungen der späteren Online Events zu klären, die technischen Abläufe rechtlich zu sichern, die erforderlichen Vertragswerke zu erschaffen oder sonstige rechtliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
Hierfür bieten wir von SBS Legal Rechtsanwälte unseren Mandanten ein umfassendes Leistungsspektrum, das sich an dem konkreten digitalen Event orientiert mit folgenden Expertisen:
Veranstalter sollten sich zunächst einen seriösen Softwareanbieter suchen, der eine kompetente und sichere, ebenso wie verlässliche IT-Veranstaltungs-Plattform, zur Verfügung stellen kann. Bestmöglich leistet die IT-Veranstaltungs-Plattform, dass der Veranstalter hinreichende Flexibilität bei der Auswahl der digitalen Gewerke, wie etwa dem Streaming-Dienst, den Daten Hoster (Provider), dem digitalen Ticket-System, dem Payment-System oder den Online-Veranstaltungs-Technik-System hat und eine freie Integration von den Diensten technisch einfach möglich ist. Auch eine leichte Integration der Online-Anbindung der IT-Veranstaltungs-Plattform in die Internetpräsenz des Veranstalters ist von Vorteil. Vorgenannte Punkte sollten nicht nur technisch, sondern auch rechtlich in einem speziellen IT-rechtlichen Vertragswerk eingebettet werden, damit der Veranstalter keine unliebsamen Überraschungen erlebt oder jedenfalls vertragsrechtliche und haftungsrechtliche Möglichkeiten geschaffen sind, die ein rechtliches Einwirken des Veranstalters auf den Betreiber der IT-Veranstaltungs-Plattform zulassen.
Es ist rechtlich ferner von besonderer Bedeutung, dass die IT-Veranstaltungs-Plattform die Anforderungen der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und der sich hier rasant entwickelnden Rechtsprechung wie z.B. der im Juli 2020 ergangenen EuGH „Privacy Shield“ Entscheidung umzusetzen vermag. Auch sollte die IT-Veranstaltungs-Plattform die rechtlichen Vorgaben zu den Nutzerrechten (nebst Einwilligungsanforderungen) und die Nutzung der personenbezogenen Daten im Einklang mit dem geltenden Recht ermöglichen.
Bei der Gestaltung der Verträge mit den einzelnen Gewerke-Anbietern wie z.B. Streamingdiensteanbieter) sollte immer der Fokus der digitalen Umsetzbarkeit der rechtlichen Anforderungen im Mittelpunkt des anwaltlichen Handelns stehen. Gleiches gilt für die Nutzungs- und Teilnahmebedingungen, damit die Veranstaltungsteilnehmer rechtlich sicher aber zugleich userfreundlich an der Veranstaltung teilnehmen können.
Veranstalter, die mit externen Dozenten, Filmteams, Moderatoren oder anderen Darstellern für eine Veranstaltung zusammenarbeiten, haben im eigenen Interesse dafür Sorge zu tragen, dass sie die relevanten Urhebernutzungsrechte, Darstellerrechte, Namensrechte, Rechte am eigenen Bildnis wie auch sonstigen Persönlichkeitsrechte dieser Akteure lizenziert erhält, damit sie z.B. ihre Online-Veranstaltung aufzeichnen dürfen und den entsprechenden Content auch in Zukunft für sich und ihre Teilnehmer nutzen können.
Für den Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Online Eventrecht und Veranstaltungsrecht benötigt man eine spezielle Expertise. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich im Internetrecht, Online-Recht, Datenschutzrecht und Co besitzen wir das nötige Know-How für eine Durchführung eines rechtlich sicheren Online-Events!
Kontaktieren Sie uns für jegliche Fragen in diesem Bereich auf einem unserer vielen Kontaktwege, wie z.B. per E-Mail, via Telefon oder WhatsApp oder auch auf Social Media (Facebook, Instagram, Linkedin). Oder Sie besuchen einmal unseren Youtube Kanal, auf dem wir viele weitere und interessante Themen für Sie zum Anschauen haben.