SBS Firmengruppe Logos

Die Personalvertretung


Als wichtiges Bindeglied innerhalb der staatlichen Verwaltungsstrukturen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber und seinen Beschäftigten stellt die Personalvertretung sicher, für die Interessen der Beschäftigten einzustehen. Was die wesentlichen und bedeutsamen Aufgaben der Personalvertretung sind und wie ihre Arbeit gesetzlich gestaltet ist, finden Sie in diesem Blogartikel.

Was ist die Personalvertretung?

Die Personalvertretung ist eine von Beschäftigten, die in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Dienststellen tätig sind, gewählte Vertretung. Als öffentlich-rechtliches Pendant zum Betriebsrat aus der Privatwirtschaft wird die Personalvertretung damit beauftragt, kollektive und individuelle Interessen der Beschäftigten gegenüber dem staatlichen Arbeitgeber zu repräsentieren. Der Begriff „Personalvertretung“ bildet den Oberbegriff für die Beschäftigtenvertretungen an den Dienststellen. Vor Ort werden die Vertreter der Beschäftigten, namentlich der Personalrat, gewählt.

öffentlich-rechtliche Einrichtungen

Öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind im Interesse der Öffentlichkeit tätig und nehmen Aufgaben wahr, die ihnen vom Staat oder dessen Körperschaft übertragen worden sind. Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, wie Behörden oder Bildungseinrichtungen, werden grundsätzlich durch Gesetze oder Verordnungen gegründet und werden von öffentlichen Stellen kontrolliert.

 

Gesetzliche Grundlage der Personalvertretungen

Das Personalvertretungsgesetz (BPersVG) umfasst die Regelungen über die Rechte und Aufgaben der Personalvertretungen. Hierin werden Themen, wie die Mitbestimmung der Personalvertretung bei Entscheidungen, die unmittelbar die Beschäftigten betreffen, die Mitwirkung bei der Gestaltung von Bedingungen am Arbeitsplatz oder Schutzmaßnahmen bei etwaigen unrechtmäßigen Beeinträchtigungen, geregelt.

Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes BPersVG, namentlich das jeweilige Landesvertretungsgesetz, durch das die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten auf landesrechtlicher Ebene geregelt wird. Ebenso verfügen auch die öffentlich-rechtlich Beschäftigten auf kommunaler Ebene über eigene Regelungen zur Personalvertretung.

Good to know:

Bis zur Gesetzesänderung im Jahr 2006 enthielt das BPersVG Rechtsvorschriften für die Beschäftigten in den Ländern und Gemeinden. Nach 2006 wurden auf Landesebene die einschlägigen Landesvertretungsgesetze verabschiedet. Eine Ausnahme hierzu: die Kündigung. Diese werden weiterhin bundesrechtlich geregelt.

Für wen gilt das BPersVG?

Des Weiteren gibt es auch weitere gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Personalvertretungen beeinflussen: Zwar gilt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gemäß § 130 BetrVG für die Privatwirtschaft und nicht für den öffentlich-rechtlichen Bereich, es weist jedoch nicht nur strukturelle Ähnlichkeiten mit den Normen des BPersVG, sondern verfolgt auch ähnliche Prinzipien. Entscheidend ist an dieser Stelle, welche Rechtsform die jeweilige Verwaltung oder Organisation innehat: Sollte die Organisation dem öffentlichen Recht zuzuordnen sein, gilt das BPersVG, selbst wenn es sich um eine mehrheitlich organisierte Einrichtung, die sich in der öffentlichen Hand befindet, angehört.

Eine Ausnahme hiervon bilden jedoch die Betriebskrankenkassen, die dem öffentlichen Recht zugeordnet werden. Somit gilt für Betriebskrankenkassen das BPersVG. Ähnlich bei gemischten Betrieben, die etwa durch Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gebildet werden. Dort gilt das BetrVG.

Außerdem kann zuweilen auch das Tarifvertragsrecht von Bedeutung sein: Dies ist etwa dann der Fall, wenn Tarifverträge Regelungen zu Personalvertretungen und den damit verbundenen Mitbestimmungsrechten enthalten.

Das BPersVG gilt auch für Personalvertretungen von Beschäftigten, die bei Stiftungen des öffentlichen Rechts tätig sind, aber auch für die Bundesgerichte. Besondere Anpassungen haben es möglich gemacht, das BPersVG auch für den Bundesnachrichtendienst oder den Verfassungsschutz anzuwenden. Hinzukommen auch beispielsweise solche Körperschaften in dem Bereich der Deutschen Bundesbank, des Verteidigungsministeriums oder der Sozialversicherung, in denen das BPersVG Anwendung findet.

Was sind die Aufgaben der Personalvertretung?

Die Personalvertretung hat zahlreiche Mitbestimmungsrechte inne. Personelle Maßnahmen, wie Einstellungen und Versetzungen, oder auch Beförderungen und Kündigungen, bedürfen der Zustimmung der Personalvertretung.

Doch nicht nur vertragswesentliche Maßnahmen erlauben die Mitbestimmung, auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes, wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und Arbeitsbedingungen, wie Pausen und Arbeitsmodelle, ermöglichen der Personalvertretung, umfangreich mitzubestimmen.

Die Mitbestimmung der Personalvertretung wird auch im Rahmen der Einführung von neuen Technologien und Arbeitsmodellen erforderlich: Sollte es zur Einführung von neuen Arbeitsmethoden oder -mitteln kommen, die zu einer Beeinflussung der Arbeitsweise oder Sicherheit der Beschäftigten führen kann, steht der Personalvertretung das Mitbestimmungsrecht zu.

Die Sicherheit der Beschäftigten kann nicht nur durch neue Technologie tangiert sein, sondern auch durch Maßnahmen, die die Gesundheit betreffen. Der Gesundheitsschutz oder die Unfallverhütung bieten ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht für die Personalvertretung.

Neben dem Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung ist die Interessenvertretung eine weitere Aufgabe, die von großer Bedeutung ist: Konflikte mit dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber in Sachen Arbeitsorganisation oder Tarifverträgen sind durch die Mitarbeit der Personalvertretung zu lösen. Hierzu zählen auch unrechtmäßige Benachteiligungen, die etwa geschlechts-, alters- oder herkunftsbedingt sein könnten.

In diesem Sinne hat die Personalvertretung auch für die Chancengleichheit unter den Beschäftigten zu sorgen und muss aktiv die Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindern.

Zudem muss sie den Zugang zur beruflichen Weiterentwicklung fördern und den Beschäftigten Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen.

Ebenso obliegt der Personalvertretung die Pflicht, die Beschäftigten über geplante Änderungen in der Dienststelle und ihre Rechte in Kenntnis zu setzen.

Die Wahl der Personalvertretung: Der Personalrat

Weist eine Dienststelle mindestens fünf Beschäftigte auf, so wird ein Personalrat gebildet. Die Ernennung des Personalrats erfolgt infolge einer geheimen und unmittelbaren Wahl.

Der Personalrat verfügt über einen Vorsitzenden, Stellvertreter und weitere Mitglieder. Die Anzahl der weiteren Mitglieder richtet sich nach der vorliegenden Beschäftigtenzahl.

Bestehen große Einheiten an der Dienststelle, könnte es erforderlich sein, dass einzelne Mitglieder des Personalrats freigestellt werden, um sich gänzlich auf die Aufgaben des Personalrats konzentrieren zu können.

Versammlungen des Personalrats

Im Rahmen seiner Rechte und Pflichten steht dem Personalrat das Recht zu, in regelmäßigen Abständen Personalversammlungen zu organisieren, bei denen die Anliegen und Vorschläge der Beschäftigten offen zu diskutieren. Auf diesem Wege sollen auch arbeitsrechtliche Schutzvorschriften gewahrt und die Integration von schwerbehinderten Beschäftigten gefördert werden. Im selben Zuge dienen diese Personalversammlungen auch der Garantie der Geschlechtsgleichstellung.


SBS LEGAL - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht haben wir die passende Expertise für Ihren Fall aus dem Arbeitsrecht. Sprechen Sie uns über einen der vielen Kommunikationskanäle schnell und unverbindlich an.

Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsrecht?

 

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist kostenlos.

 

► zurück zu Arbeitsrecht

 


SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.