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Das Streikrecht


In Deutschland bietet das Streikrecht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, durch gemeinsamen Arbeitskampf ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Das Streikrecht ist gesetzlich geschützt und eignet sich dazu, kollektive Interessen durchzusetzen. Dennoch stellt es einen komplexen Bereich dar, der eine Vielzahl an rechtlichen Regelungen und Einschränkungen aufweist, die es zu beachten gilt. In diesem Artikel soll ein detaillierter Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Streikrechts sowie seine unterschiedlichen Ausprägungen gegeben werden.

Was ist ein Streik?

Ein Streik bezeichnet die vorübergehende Niederlegung von Arbeit durch eine signifikante Anzahl von Arbeitnehmern, die ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse verfolgen.

Diese kollektive Arbeitsniederlegung stellt gemäß des kollektiven Arbeitsrechts der Bundesrepublik Deutschland keine Verletzung der Arbeitspflicht dar, da das Arbeitsverhältnis für die Dauer des Streiks als suspendiert gilt.

Streiks können verschiedene Ziele verfolgen, darunter typischerweise Forderungen nach verbesserten Arbeitsbedingungen oder Lohnverhandlungen.

Rechtsgrundlage des Streikrechts und die Bedeutung der Tarifautonomie

Der verfassungsrechtliche Rahmen für das Streikrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert, welcher die Koalitionsfreiheit gewährleistet. Diese Bestimmung sichert das Recht auf Bildung von Gewerkschaften zur Wahrung und Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.

Das Streikrecht steht im direkten Zusammenhang mit der Tarifautonomie, welche den Arbeitnehmern ermöglicht, durch kollektive Verhandlungen ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Die Koalitionsfreiheit, Artikel 9 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Obwohl das Streikrecht grundsätzlich allen Arbeitnehmern zusteht, gibt es bedeutende Ausnahmen für Beamte, Richter und Soldaten, deren Streikverbot als wesentlich für die Funktionsfähigkeit staatlicher Aufgaben angesehen wird. Dieses Streikverbot wurde durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt und als wichtiger Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beschrieben.

Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik

Ein Streik muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen, um als rechtmäßig zu gelten.

Zunächst einmal muss er auf ein tarifvertraglich regelbares Ziel gerichtet sein. Dies umfasst häufig Lohn- oder Gehaltsverbesserungen oder andere Änderungen der Arbeitsbedingungen.

Zudem muss der Streik von einer tariffähigen Gewerkschaft organisiert oder unterstützt werden.

Die Friedenspflicht stellt eine weitere Begrenzung dar: Während der Friedenspflicht, also in der Regel während der Gültigkeit eines Tarifvertrags, sind Arbeitskämpfe unzulässig.

Die Verhältnismäßigkeit stellt ein weiteres entscheidendes Kriterium dar, denn die Streiks dürfen nicht länger andauern oder intensiver ausfallen als nötig, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Dabei ist es auch wichtig, dass verpflichtende Mindestmaßnahmen, wie Notdienste in kritischen Bereichen, aufrechterhalten werden, um den Schaden zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten.

Verschiedene Formen von Streiks

Die klassische Form des Arbeitskampfes ist die kollektive Arbeitseinstellung, bei der Arbeitnehmer, sei es durch Nichterscheinen oder durch gezielte Vernachlässigung der Pflichten, ihre Arbeit niederlegen. Diese Form ist direkt und zielt darauf ab, den Druck auf den Arbeitgeber zu maximieren, indem der normale Betriebsablauf empfindlich gestört wird.

Ein Bummelstreik bezeichnet eine subtile Form, in der Arbeitnehmer ihre Arbeit absichtlich schlecht oder langsam erledigen, wodurch die Effizienz erheblich sinkt. Diese Form ist juristisch heikel, da sie zwischen legaler Arbeitsverweigerung und schleichendem Leistungsverzicht schwankt und schwer nachweisbar ist.

Der Dienst nach Vorschrift ist eine Streikform, bei der die Arbeitnehmer bewusst übergenau nach allen Vorschriften arbeiten und dadurch den Betriebsablauf verlangsamen. Diese Vorgehensweise ist zwar formal korrekt, kann jedoch ebenso effektiv wie eine Arbeitsverweigerung sein, da sie den Betriebsausfall begünstigen kann.

Spezifische und seltenere Streikarten

Warnstreiks sind kurze, zielgerichtete Arbeitsunterbrechungen, die während des Laufs von Tarifverhandlungen als Druckmittel dienen. Sie signalisieren Entschlossenheit ohne ein dauerhaftes Lahmlegen des Betriebs.

Der Generalstreik, hingegen, ist deutlich umfassender und greift meist auf das gesamte solidarische Potenzial der Arbeiterschaft eines Landes oder einer Region zurück. Er kann erhebliche politische Dimensionen annehmen und die Wirtschaft eines Landes massiv beeinflussen.

Auswirkungen des Streiks auf das Arbeitsverhältnis

Während eines rechtmäßigen Streiks ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, das heißt, die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer und die Entgeltpflicht des Arbeitgebers werden ausgesetzt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer während dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohn haben.

Um diesen finanziellen Verlust auszugleichen, zahlen Gewerkschaften Streikgelder an ihre Mitglieder. Diese Zahlungen werden aus dem Streikfonds der Gewerkschaften finanziert und sollen gewährleisten, dass die Arbeitnehmer nicht aus finanziellen Aufgrund zum Arbeitskampf kommen müssen. Die Nebenpflichten, beispielsweise die Einhaltung von Betriebsgeheimnissen, hingegen bleiben bestehen und müssen während der Streikdauer gewahrt werden.

Ein Streik führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bietet auch keinen Kündigungsgrund, sofern keine anderen arbeitsrechtlichen Verstöße vorliegen. Arbeitgeber können jedoch auf Streiks mit Aussperrungen reagieren, bei denen streikende Arbeitnehmer von der Arbeit ausgeschlossen werden. Auch besteht die Möglichkeit, Betriebe oder Betriebsteile zeitweilig stillzulegen, wie es vom Bundesarbeitsgericht in der Rechtsprechung anerkannt wurde.

Was können Arbeitgeber bei Streiks tun?

Während eines Streiks können Arbeitgeber auf unterschiedliche Weise reagieren. Eine Möglichkeit besteht in der Aussperrung, die ebenfalls dazu dient, Druck auszuüben und den durch den Streik entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu kompensieren.

Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgebern zudem gestattet, Betriebstilllegungen oder Betriebsteilstilllegungen während eines Arbeitskampfes vorzunehmen.

Eine umstrittene Praxis ist der Einsatz von Streikbrechern, also von Arbeitnehmern, die den Betrieb während eines Streiks am Laufen halten. Sie bekommen in manchen Fällen eine sogenannte Streikbrecherprämie, welche die Bereitschaft zur Übernahme von Arbeiten während eines Streiks erhöht. Dies wird oft kritisch gesehen, da es gegen den solidarischen Gedanken eines Streiks wirkt und das Verhältnis zwischen den streikenden Arbeitnehmern und den Streikbrechern belasten kann.

Kirchliche Einrichtungen und Streik

Das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen ist durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht beschränkt. Gewerkschaften dürfen nicht zu einem Streik aufrufen, wenn sie in das Arbeitsrechtsregelungsverfahren eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als verbindlich angesehen wird. Die Rechtsprechung hat diesen besonderen Schutz mehrfach bestätigt, was in der Praxis bedeutet, dass Mitarbeiter kirchlicher Institutionen alternative Wege zur Durchsetzung ihrer Interessen beschreiten müssen. Vor dem Hintergrund des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts sind Arbeitsniederlegungen nur dann rechtmäßig, wenn keine geeigneten internen Konfliktlösungsverfahren zur Verfügung stehen.

Streiks als Fälle höherer Gewalt

Streiks können im Kontext von Verträgen auch als höhere Gewalt angesehen werden. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen die Auswirkungen eines Streiks außerhalb des direkten Einflussbereichs der betroffenen Parteien, wie bei Fluggesellschaften, liegen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass unvorhergesehene Streiks als außergewöhnliche Umstände angesehen werden können, die nicht unter die Verantwortung der Vertragspartner fallen und somit zu abweichenden Regelungen berechtigen. Diese Sichtweise ist besonders relevant in der Reise- und Transportbranche, wo solche Klauseln oft Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, um Haftungen zu minimieren.


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