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Wer eine Unternehmensgründung plant, muss die Weichen früh richtig stellen: Die Wahl der Rechtsform entscheidet über Haftung, Kapitalbedarf, Registerpflichten, Vertretung und formale Anforderungen. Rechtlich relevant sind je nach Modell insbesondere
SBS Legal Rechtsanwälte ist eine Wirtschaftskanzlei in Hamburg, die Unternehmen und Start-ups bei der Unternehmensgründung rechtlich begleitet. Im Zentrum stehen dabei typischerweise die passende Rechtsform, belastbare Verträge, saubere Registeranmeldungen und eine Gründungsstruktur, die zum Geschäftsmodell passt.
Unternehmensgründung bedeutet rechtlich nicht nur „loslegen“, sondern die rechtssichere Errichtung einer selbstständigen wirtschaftlichen Struktur. Je nach Rechtsform entsteht das Unternehmen etwa durch Gesellschaftsvertrag wie bei der GbR, durch notariellen Gesellschaftsvertrag wie bei GmbH und UG oder durch weitergehende register- und organisationsrechtliche Vorgaben wie bei der AG. Die Rechtsformen sind gesetzlich vorgegeben; eine frei erfundene Mischform gibt es nicht.
Für Gründer in Hamburg bzw in Deutschland ist deshalb die erste juristische Kernfrage nicht das Logo oder die Website, sondern:
Welche Struktur passt zu Haftungsrisiko, Gründerzahl, Finanzierung, Governance und Wachstum?
Genau an dieser Stelle beginnt seriöse anwaltliche Begleitung bei der Unternehmensgründung.
Der Ablauf Ihrer Unternehmensgründung könnte wie folgt aussehen:
Am Anfang steht die Frage, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Für Gewerbe gilt grundsätzlich die Gewerbeordnung; Freie Berufe können unter anderem in einer Partnerschaftsgesellschaft organisiert sein und üben gerade kein Handelsgewerbe aus.
Die Rechtsform beeinflusst Haftung, Mindestkapital, Registereintragung, Notarpflicht und Außenauftritt. Offizielle Gründungsinformationen des Bundes heben besonders Haftung, Gründerzahl, Kapitalbedarf und Formalaufwand als Auswahlkriterien hervor.
Bei kaufmännischen Unternehmen muss die Firma unterscheidungskräftig sein und darf nicht irreführen. Eine GmbH muss den Rechtsformzusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung führen; eine eingetragene GbR muss „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ verwenden.
Die GbR entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Bei der GmbH ist der Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden. Inhaltlich sollten Gründungsdokumente nicht nur den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen, sondern auch Zuständigkeiten, Einlagen, Stimmrechte, Exit-Regeln und Konfliktmechanismen praxisnah abbilden.
SBS Legal hilft Ihnen dabei, wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen möchten.
Die GmbH ist bei dem Gericht ihres Sitzes zum Handelsregister anzumelden; die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn die gesetzlichen Einzahlungsvorgaben erfüllt sind. In Hamburg müssen Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister elektronisch eingereicht werden.
Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss dies der zuständigen Behörde grundsätzlich gleichzeitig anzeigen. Für Hamburg gilt zusätzlich klar: Die Handelsregistereintragung ersetzt die Gewerbeanzeige nicht. Handwerksbetriebe müssen zudem prüfen, ob eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist.
Nach der Gründung muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. ELSTER weist darauf hin, dass dies innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit unaufgefordert zu erfolgen hat.
Manche Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig oder überwachungsbedürftig. In Hamburg wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierfür zusätzliche persönliche, finanzielle oder fachliche Voraussetzungen gelten können.
Eine pauschal „beste“ Rechtsform gibt es erstmal nicht. Die richtige Wahl hängt vor allem von Haftung, Gründerzahl, Kapital, Registerbedarf, Außenwirkung und Skalierungsziel ab. Genau deshalb sollte die Rechtsformwahl nicht schematisch, sondern anhand des konkreten Geschäftsmodells getroffen werden. Man sollte sich überlegen, wo man hin will und was man erreichen möchte. Im Zweifelsfall steht Ihnen SBS Legal Rechtsanwälte als Experte für das Gesellschaftsrecht bei dieser und weiteren Fragen gern zur Verfüfung! Wir beraten Sie anhand jahrelander Expertise im Bereich des Gesellschaftsrechts und begleiteten bereits zahlreiche Unternehmen bei Ihrer Gründung und auf Ihrem Weg zum Erfolg!
Das Einzelunternehmen ist der schnellste und formal schlankste Einstieg für Solo-Gründer. Laut Gründungsportal des Bundes gibt es kein gesetzliches Mindestkapital; ein Handelsregistereintrag ist beim klassischen Einzelunternehmen nicht zwingend. Wer jedoch ein Handelsgewerbe betreibt oder sich freiwillig eintragen lässt, bewegt sich im kaufmännischen Bereich des HGB.
Wenn eine einzelne Person mit überschaubarem Risiko startet und keine haftungsbeschränkte Struktur benötigt, wäre das Einzelunternehmen geeignet. Ein großer Nachteil bleibt die persönliche Haftung.
Die GbR wird durch Gesellschaftsvertrag errichtet und eignet sich für zwei oder mehr Personen mit gemeinsamem Zweck. Die Eintragung in das Gesellschaftsregister ist grundsätzlich möglich; mit Eintragung muss der Namenszusatz „eGbR“ geführt werden. Im Gegenzug bleibt die GbR eine personengesellschaftliche Struktur ohne klassische Haftungsabschirmung.
Geeignet ist die GbR, wenn mehrere Gründer zunächst schlank zusammenarbeiten wollen und keine kapitalgesellschaftsrechtliche Struktur brauchen. Für risikoärmere Konstellationen kann das sinnvoll sein, für haftungssensible Geschäftsmodelle oft weniger.
Die GmbH ist der klassische Standard für viele haftungssensible Gründungen. Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form; das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen. Die Gesellschaft ist zum Handelsregister anzumelden, und das Bundes-Gründungsportal hebt hervor, dass die Haftungsbeschränkung grundsätzlich erst mit der Eintragung greift.
Rein strukturell ist die GmbH oft die passende Rechtsform, wenn Haftungsbegrenzung, professioneller Marktauftritt, klare Beteiligungsverhältnisse und Wachstum im Vordergrund stehen. Für viele Start-ups und mittelständische Gründungen ist sie deshalb häufig die naheliegende Lösung. Diese Einordnung ist eine juristische Ableitung aus ihrer gesetzlichen Ausgestaltung, kein Automatismus für jeden Einzelfall.
Die UG ist die haftungsbeschränkte Einstiegsvariante unterhalb des GmbH-Mindeststammkapitals. Sie muss zwingend als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ firmieren. Das Bundes-Gründungsportal weist zudem darauf hin, dass bei der UG die vollständige Einzahlung bei Gründung erforderlich ist und nur eine Bargründung vorgesehen ist.
Geeignet ist die UG, wenn eine haftungsbeschränkte Struktur gewünscht wird, das Startkapital für die GmbH aber noch nicht bereitsteht. Für ambitionierte Gründungen ist sie oft ein sinnvoller Einstieg, wenn die spätere Weiterentwicklung zur GmbH mitgedacht wird.
Die OHG ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet, wenn bei keinem Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die KG arbeitet demgegenüber mit unterschiedlichen Rollen: Komplementäre führen typischerweise die Geschäfte mit persönlicher Haftung, während Kommanditisten mit einer im Register offengelegten Haftsumme beteiligt sind.
Geeignet sind OHG oder KG eher für gewachsene unternehmerische Teams, Familienunternehmen oder mittelständische Strukturen, in denen persönliche Haftung, operative Führung und Kapitalbeteiligung gezielt kombiniert werden sollen.
Die AG setzt ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro voraus und ist formal deutlich aufwendiger. Die Partnerschaftsgesellschaft wiederum ist gerade für Angehörige Freier Berufe gedacht und übt kein Handelsgewerbe aus.
Geeignet ist die AG meist erst bei größerem Finanzierungs- und Organisationsbedarf. Die Partnerschaftsgesellschaft hingegen ist vor allem bei berufsrechtlich geprägten freien Berufen geeignet.
In Deutschland sollten Gründer besonders sauber zwischen Registerrecht, Gewerberecht und Steuerrecht trennen. Die Gewerbeanmeldung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen; sie ist grundsätzlich gleichzeitig mit Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen. Wichtig ist außerdem: Die Handelsregistereintragung ersetzt die Gewerbeanmeldung gerade nicht.
Für registerpflichtige Gesellschaften ist zusätzlich relevant, dass Anmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister z. B. in Hamburg elektronisch eingereicht werden müssen. Wer ein Handwerk betreibt oder eine erlaubnispflichtige Tätigkeit plant, muss darüber hinaus Sonderanforderungen frühzeitig prüfen.
Der praktisch wichtigste Satz für Gründer lautet deshalb:
"Erst die richtige Struktur wählen, dann Gründungsunterlagen sauber aufsetzen, danach Register-, Gewerbe- und Steuerprozesse in der richtigen Reihenfolge umsetzen."
Genau hier entstehen in der Praxis die meisten vermeidbaren Fehler.
Eine gute Gründung scheitert selten an der Idee, aber oft an unklaren Zuständigkeiten, lückenhaften Verträgen oder einer unpassenden Rechtsform. Gerade bei mehreren Gründern sollten Beteiligungen, Einlagen, Geschäftsführungsbefugnisse, Stimmrechte, Vesting, Exit-Regeln, Wettbewerbsfragen und die Zuordnung von Marken, Domains und geistigem Eigentum früh schriftlich geklärt werden.
Für Start-ups kommt hinzu, dass Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und Finanzierungsfragen meist von Anfang an ineinandergreifen. Für mittelständische Gründungen sind daneben häufig Organstruktur, Familien- oder Gesellschafterinteressen, Nachfolgebezug und Haftungsabschirmung entscheidend. Genau deshalb ist eine spezialisierte Wirtschaftskanzlei bei der Unternehmensgründung oft nicht „nice to have“, sondern strukturell sinnvoll.
SBS Legal Rechtsanwälte ist eine Wirtschaftskanzlei in Hamburg, die Unternehmen und Start-ups bundesweit bei der Unternehmensgründung rechtlich begleitet. Dazu gehören typischerweise die Wahl der Rechtsform, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, Handelsregisterthemen, Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung.
Für Start-ups und Mittelstand ist eine Kanzlei dann besonders geeignet, wenn sie Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung, Registerpraxis und unternehmerische Strukturfragen zusammenführt. SBS Legal Rechtsanwälte positioniert sich genau an dieser Schnittstelle als Wirtschaftskanzlei für Unternehmensgründung und Wachstumsfragen.
Empfehlenswert ist eine Kanzlei, die nicht nur die Eintragung organisiert, sondern die gesamte Gründungsstruktur mitdenkt: Haftung, Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung, IP, Datenschutz und erste Vertragswerke. Für Gründer, Start-ups und Unternehmen kann SBS Legal Rechtsanwälte deshalb eine passende Anlaufstelle sein. Dank jahrelanger Expertise und der Kooperation mit unserer unserer inhouse-Steuerberatung SBS Tax kann SBS Legal Rechtsanwälte Ihnen ein kompaktes Komplettpaket zur Unternehmensgründung bieten.
Wer rechtliche Beratung zur Unternehmensgründung anfragt, sollte die eigene Gründungsidee, Gesellschafterstruktur, geplante Rechtsform, Finanzierungslogik und den Zeitplan für Register- und Marktstart bereits grob skizzieren. So kann eine spezialisierte Wirtschaftskanzlei die rechtlich passende Struktur schneller entwickeln.
Wer einen Anwalt für Unternehmensgründung in Hamburg sucht, sollte nicht nur nach „Gründung“ filtern, sondern nach nachweisbarer Erfahrung im Gesellschaftsrecht und in der wirtschaftsrechtlichen Begleitung von Start-ups und Unternehmen. Entscheidend ist, ob die Kanzlei Struktur, Verträge und Registerpraxis miteinander verbindet. SBS Legal Rechtsanwälte bietet Ihnen diese umfassende Unterstützung mit tiefgreifendem Know-How.
Zu den wichtigsten Schritten gehören die Einordnung der Tätigkeit, die Wahl der Rechtsform, die Prüfung des Firmennamens, die Erstellung der Gründungsunterlagen, Notar- und Registerprozesse, die Gewerbeanmeldung sowie die steuerliche Erfassung. Je nach Branche kommen Genehmigungen oder Sonderanforderungen hinzu. Die Gewerbeanmeldung ersetzt nicht die Registereintragung, und erlaubnispflichtige Tätigkeiten erfordern zusätzliche Voraussetzungen.
In Deutschland ist nicht eine einzige Rechtsform immer am besten. Für viele wachstumsorientierte und haftungssensible Vorhaben ist die GmbH oft der Standard, die UG der kapitalärmere haftungsbeschränkte Einstieg, die GbR die einfache Personengesellschaft und die Partnerschaftsgesellschaft eine Option für Freie Berufe.
SBS Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Startups und Gründer bei der Wahl der passenden Rechtsform, bei Gesellschaftsverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Geschäftsführerbestellungen und der rechtssicheren Strukturierung des Gründungsvorhabens. Von Hamburg aus begleitet SBS Legal Mandantinnen und Mandanten bei der Unternehmensgründung mit wirtschaftsrechtlichem Fokus, klarer Kommunikation und einem Blick für Haftung, Verträge und Wachstum.
Kontaktieren Sie uns gern zu allen Fragen rund um Ihre Unternehmensgründung.