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Unternehmensnachfolge: Erbschaft, Schenkung & Verkauf regeln


Wissen von SBS LEGAL · Hamburg

Die Unternehmensnachfolge bezeichnet die geplante oder durch den Erbfall ausgelöste Übertragung eines Unternehmens auf einen oder mehrere Nachfolger. Sie kann zu Lebzeiten durch Schenkung oder Verkauf erfolgen, im Todesfall durch Erbschaft oder über Stiftungslösungen gestaltet werden.

In diesem Lexikon erklären die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von SBS LEGAL die zentralen Begriffe und Gestaltungswege der Nachfolge – gesellschaftsrechtlich, steuerlich und erbrechtlich eingeordnet.

Nachfolge durch Erbschaft

Wenn das Unternehmen vererbt wird

Mit dem Tod des Inhabers geht das Unternehmen nach § 1922 BGB auf die Erben über. Wie dieser Übergang verläuft, hängt stark von der Rechtsform und vom Gesellschaftsvertrag ab – hier die wichtigsten Konstellationen.

Nachfolge durch Schenkung

Den Betrieb zu Lebzeiten übergeben

Die vorweggenommene Erbfolge per Schenkung erlaubt einen geordneten Übergang und kann schenkungsteuerliche Freibeträge und Verschonungsregeln nutzen – je nach Rechtsform mit unterschiedlichen Formerfordernissen.

Familie & Stiftungen

Vermögen binden und in der Familie halten

Stiftungs- und Gesellschaftslösungen halten Unternehmen und Vermögen über Generationen zusammen, ordnen die Mitsprache der Familie und schützen vor Zersplitterung des Betriebs.

Unternehmensverkauf & Bewertung

Die Nachfolge über einen Verkauf lösen

Findet sich kein Nachfolger in der Familie, ist der Verkauf an Investoren, das Management oder die Mitarbeiter eine geordnete Lösung. Bewertung, Due Diligence, Kaufvertrag und Besteuerung bestimmen den Erfolg.

Sonderformen & Vermögensgestaltung

Weitere Wege der Nachfolge- und Vermögensplanung

Neben den klassischen Wegen bieten Genossenschaft, Nießbrauch und durchdachte Vermögensstrukturen weitere Gestaltungsmöglichkeiten – bis hin zu Kryptovermögen im Nachfolge- und Immobilienkontext.

Häufige Fragen zur Unternehmensnachfolge

Kurz und verständlich beantwortet – ausführliche Erläuterungen finden Sie in den jeweiligen Lexikon-Beiträgen.

Was versteht man unter Unternehmensnachfolge?

Unternehmensnachfolge ist die Übertragung der Inhaberschaft und der Leitung eines Unternehmens auf eine oder mehrere nachfolgende Personen. Sie kann zu Lebzeiten durch Schenkung oder Verkauf erfolgen oder im Todesfall durch Erbschaft eintreten.

Welche Formen der Unternehmensnachfolge gibt es?

Die wichtigsten Wege sind die Vererbung im Erbfall, die Schenkung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge), der Verkauf an Investoren, Management oder Mitarbeiter sowie Stiftungs- und Familiengesellschaftslösungen, mit denen Vermögen langfristig gebunden wird.

Wann sollte man die Unternehmensnachfolge planen?

Eine Nachfolge sollte frühzeitig und in der Regel mehrere Jahre im Voraus geplant werden. So lassen sich gesellschaftsrechtliche Regelungen, steuerliche Freibeträge und ein geordneter Übergang vorbereiten, statt im Erbfall von der gesetzlichen Erbfolge überrascht zu werden.

Welche Steuern fallen bei der Unternehmensnachfolge an?

Je nach Weg fallen Erbschaft- oder Schenkungsteuer an, beim Verkauf zusätzlich die Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Für Betriebsvermögen sehen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen Verschonungsregelungen vor.

Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag bei der Nachfolge?

Der Gesellschaftsvertrag entscheidet maßgeblich darüber, ob und wie Anteile vererbt oder übertragen werden können. Nachfolge-, Eintritts- und Fortsetzungsklauseln können vom gesetzlichen Regelfall abweichen und gehen diesem vor.

Persönliche Beratung zur Unternehmensnachfolge

Sie planen die Übergabe Ihres Unternehmens oder stehen vor einem Erbfall? Die Fachanwältinnen und Fachanwälte von SBS LEGAL in Hamburg begleiten Sie von der Strategie bis zur Umsetzung.

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