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Wissen von SBS LEGAL · Hamburg
Die Unternehmensnachfolge bezeichnet die geplante oder durch den Erbfall ausgelöste Übertragung eines Unternehmens auf einen oder mehrere Nachfolger. Sie kann zu Lebzeiten durch Schenkung oder Verkauf erfolgen, im Todesfall durch Erbschaft oder über Stiftungslösungen gestaltet werden.
In diesem Lexikon erklären die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von SBS LEGAL die zentralen Begriffe und Gestaltungswege der Nachfolge – gesellschaftsrechtlich, steuerlich und erbrechtlich eingeordnet.
Nachfolge durch Erbschaft
Mit dem Tod des Inhabers geht das Unternehmen nach § 1922 BGB auf die Erben über. Wie dieser Übergang verläuft, hängt stark von der Rechtsform und vom Gesellschaftsvertrag ab – hier die wichtigsten Konstellationen.
Was beim Erbfall mit dem Betrieb geschieht, welche Risiken die gesetzliche Erbfolge birgt und wie sich per Testament gegensteuern lässt.
Zum Beitrag →Wie Anteile an Personengesellschaften vererbt werden und welche Rolle Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag spielen.
Zum Beitrag →Übergang von GmbH-Geschäftsanteilen im Erbfall, Erbengemeinschaft am Anteil und satzungsmäßige Gestaltungsmöglichkeiten.
Zum Beitrag →Was mit dem Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beim Tod eines Gesellschafters geschieht.
Zum Beitrag →Nachfolge durch Schenkung
Die vorweggenommene Erbfolge per Schenkung erlaubt einen geordneten Übergang und kann schenkungsteuerliche Freibeträge und Verschonungsregeln nutzen – je nach Rechtsform mit unterschiedlichen Formerfordernissen.
Den Betrieb zu Lebzeiten übergeben: Vorteile, schenkungsteuerliche Folgen und typische Fallstricke.
Zum Beitrag →Form, Bewertung und steuerliche Begünstigungen bei der unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen.
Zum Beitrag →Voraussetzungen und Gestaltung der Anteilsübertragung an einer GbR zu Lebzeiten.
Zum Beitrag →Übertragung der Kommanditbeteiligung, Zustimmungserfordernisse und Haftungsfragen.
Zum Beitrag →Familie & Stiftungen
Stiftungs- und Gesellschaftslösungen halten Unternehmen und Vermögen über Generationen zusammen, ordnen die Mitsprache der Familie und schützen vor Zersplitterung des Betriebs.
Wege, den Betrieb in der Familie zu halten, und wie sich Konflikte zwischen den Generationen vermeiden lassen.
Zum Beitrag →Vermögen und Unternehmen dauerhaft binden: Funktionsweise, Errichtung und steuerliche Aspekte der Familienstiftung.
Zum Beitrag →Bündelung von Familienvermögen, geregelte Mitsprache der Generationen und Schutz vor Zersplitterung.
Zum Beitrag →Die Stiftung als Dach über der Unternehmensgruppe: Struktur, Vorteile und Gestaltung.
Zum Beitrag →Wie sich Kryptovermögen rechtssicher in eine privatnützige Stiftung einbringen lässt.
Zum Beitrag →Unternehmensverkauf & Bewertung
Findet sich kein Nachfolger in der Familie, ist der Verkauf an Investoren, das Management oder die Mitarbeiter eine geordnete Lösung. Bewertung, Due Diligence, Kaufvertrag und Besteuerung bestimmen den Erfolg.
Vom Verkauf an externe Investoren bis zum Management- oder Mitarbeiter-Buy-out.
Zum Beitrag →Den Verkauf als Nachfolgelösung gestalten – vom Prozess bis zum Übergang.
Zum Beitrag →Methoden der Wertermittlung und ihre Bedeutung für Nachfolge, Verkauf und Schenkung.
Zum Beitrag →Worauf Käufer und Verkäufer bei der Prüfung achten und wie Sie sich vorbereiten.
Zum Beitrag →Aufbau, zentrale Klauseln und Haftungsregelungen – vom Share Deal bis zum Asset Deal.
Zum Beitrag →Steuerliche Folgen des Verkaufs und Wege zur Optimierung der Steuerlast.
Zum Beitrag →Sonderformen & Vermögensgestaltung
Neben den klassischen Wegen bieten Genossenschaft, Nießbrauch und durchdachte Vermögensstrukturen weitere Gestaltungsmöglichkeiten – bis hin zu Kryptovermögen im Nachfolge- und Immobilienkontext.
Die Genossenschaft als Nachfolgemodell und ihre rechtlichen Besonderheiten.
Zum Beitrag →Übertragen und zugleich Erträge sichern: Funktionsweise und Gestaltung des Nießbrauchs.
Zum Beitrag →Strukturierung von Unternehmensvermögen mit Blick auf Nachfolge und Steuern.
Zum Beitrag →Rechtliche und steuerliche Fragen beim Immobilienkauf mit Kryptowährungen.
Zum Beitrag →Kurz und verständlich beantwortet – ausführliche Erläuterungen finden Sie in den jeweiligen Lexikon-Beiträgen.
Unternehmensnachfolge ist die Übertragung der Inhaberschaft und der Leitung eines Unternehmens auf eine oder mehrere nachfolgende Personen. Sie kann zu Lebzeiten durch Schenkung oder Verkauf erfolgen oder im Todesfall durch Erbschaft eintreten.
Die wichtigsten Wege sind die Vererbung im Erbfall, die Schenkung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge), der Verkauf an Investoren, Management oder Mitarbeiter sowie Stiftungs- und Familiengesellschaftslösungen, mit denen Vermögen langfristig gebunden wird.
Eine Nachfolge sollte frühzeitig und in der Regel mehrere Jahre im Voraus geplant werden. So lassen sich gesellschaftsrechtliche Regelungen, steuerliche Freibeträge und ein geordneter Übergang vorbereiten, statt im Erbfall von der gesetzlichen Erbfolge überrascht zu werden.
Je nach Weg fallen Erbschaft- oder Schenkungsteuer an, beim Verkauf zusätzlich die Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Für Betriebsvermögen sehen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen Verschonungsregelungen vor.
Der Gesellschaftsvertrag entscheidet maßgeblich darüber, ob und wie Anteile vererbt oder übertragen werden können. Nachfolge-, Eintritts- und Fortsetzungsklauseln können vom gesetzlichen Regelfall abweichen und gehen diesem vor.
Sie planen die Übergabe Ihres Unternehmens oder stehen vor einem Erbfall? Die Fachanwältinnen und Fachanwälte von SBS LEGAL in Hamburg begleiten Sie von der Strategie bis zur Umsetzung.
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