Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Spezialist für Arbeitsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Ob im Profisport, bei Fotos, Musik oder Computersoftware – jeder/jedem dürfte der Begriff der „Lizenz“ schon einmal im Alltag begegnet sein. Die Begrifflichkeit „Lizenz“ geht womöglich auf das lateinische Wort „licet“ („es ist erlaubt“) bzw. „licentia“ („Erlaubnis“) zurück. Dementsprechend ist die Lizenz die vom Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts eingeräumte Erlaubnis an einen Dritten, die geschützten Rechte wirtschaftlich zu nutzen (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte, Software).
Dadurch haben Lizenzen einen wirtschaftlichen Wert, wobei sie körperlich nicht fassbar sind, sodass sie zu den sog. immateriellen Wirtschaftsgütern zählen.
In der Regel räumt der Rechtinhaber (= Lizenzgeber) dem Dritten (= Lizenznehmer) mit einem Lizenzvertrag die Nutzungsrechte an den gewerblichen Schutzrechten ein. In diesem können spezielle Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Parteien vereinbart werden, wie beispielsweise Beschränkungen des Nutzungsrechts oder Art und Höhe der Vergütung.
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