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Lizenz


...eigentlich kennt jeder diesen Begriff

Ob im Profisport, bei Fotos, Musik oder Computersoftware – jeder/jedem dürfte der Begriff der „Lizenz“ schon einmal im Alltag begegnet sein. Die Begrifflichkeit „Lizenz“ geht womöglich auf das lateinische Wort „licet“ („es ist erlaubt“) bzw. „licentia“ („Erlaubnis“) zurück. Dementsprechend ist die Lizenz die vom Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts eingeräumte Erlaubnis an einen Dritten, die geschützten Rechte wirtschaftlich zu nutzen (z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte, Software).

„Lizenz“ bezeichnet die Einräumung von Nutzungsrechten

Dadurch haben Lizenzen einen wirtschaftlichen Wert, wobei sie körperlich nicht fassbar sind, sodass sie zu den sog. immateriellen Wirtschaftsgütern zählen.

Was ist ein Lizenzvertrag?

In der Regel räumt der Rechtinhaber (= Lizenzgeber) dem Dritten (= Lizenznehmer) mit einem Lizenzvertrag die Nutzungsrechte an den gewerblichen Schutzrechten ein. In diesem können spezielle Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Parteien vereinbart werden, wie beispielsweise Beschränkungen des Nutzungsrechts oder Art und Höhe der Vergütung.

► Mehr erfahren über Nutzungsrechte im Urheberrecht 

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