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Unternehmen sollten ihre Arbeitnehmer unbedingt für das Thema Datenschutz sensibilisieren. Auch für Arbeitnehmer gelten die Verpflichtungen, den Datenschutz zu beachten. Dies gilt vor allem seit Inkrafttreten der DSGVO.
Zwar enthalten weder die DSGVO, noch das neue Bundesdatenschutzgesetz - im Gegensatz zum alten Bundesdatenschutzgesetz - eine explizite Regelung, nach der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis zu verpflichten sind, dafür regelt die DSGVO aber ausdrücklich die sog. Rechenschaftspflicht in Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Danach muss der für die Datenverarbeitung Verantwortliche (hier also: das Unternehmen) die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben im Zweifel auch nachweisen können. Hinzu kommt, dass die unbefugte Datenverarbeitung eines Mitarbeiters dem Unternehmen zugerechnet wird und diesem dann schlimmstenfalls ein Bußgeld nach Art. 83 DSGVO droht.
Indem Mitarbeiter sich gegenüber ihrem Arbeitgeber zur Einhaltung der Datenschutzgesetze verpflichten und versichern, Vertraulichkeit bezüglich der durch sie verarbeiteten Daten zu wahren, werden sie entsprechend sensibilisiert; das Unternehmen beugt damit von Mitarbeitern begangenen Datenschutzverstößen erheblich vor und kann seine Rechenschaftspflicht erfüllen.
Datenschutzbehörden raten Unternehmen in diesem Zusammenhang sogar dazu, die Verpflichtungserklärungen regelmäßig zu erneuern und den Mitarbeitern mithilfe von regelmäßigen Schulungen immer wieder das Thema Datenschutz ins Gedächtnis zu rufen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Mitarbeiter für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und DSGVO-konform zu arbeiten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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Sie möchten eine Datenschutzerklärung erstellen oder überarbeiten, Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung (AV-Vertrag) prüfen lassen oder eine Auskunfts- oder Schadensersatzklage wegen eines Datenschutzverstoßes erheben oder abwehren. Sie wollen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, ihren Internetauftritt nach den Maßstäben des Datenschutzrechtes prüfen lassen oder ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO abwehren. Oder benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung? Dann sind Sie bei uns von SBS Legal genau richtig!
Für Anfragen zu einer Rechtsberatung im Datenschutzecht stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten für Datenschutzrecht und zertifizierte Datenschutzbeauftragten sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich kompetent und kaufmännisch zielorientiert. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.