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Kaum vergeht ein Tag, an dem wir sie nicht wahrnehmen, auch wenn dieser Prozess in der Regel unterbewusst abläuft. Einigen vertrauen wir und bleiben ihnen immer treu. Völlig unbemerkt lösen sie Emotionen bei uns aus. Die Rede ist von Marken. Erfolgreiche Marken, wie zum Beispiel Labello, Google oder Aspirin, werden sogar zu Gattungsbegriffen und gehen zum Teil sogar offiziell in unsere Alltagssprache über. Es liegt auf der Hand, warum sich unzählige Publikationen mit der „Macht der Marken“ auseinandersetzen. Doch was genau ist eigentlich eine Marke? Was ist die Definition davon? welche Vorteile bieten Marken und welche Bedeutung kommt dem Markenschutz zu?
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen und ermöglicht es den Kunden und Verbrauchern somit, die jeweiligen Produkte eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, vgl. § 3 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG).
Für die Markendarstellung können verschiedene Formen verwendet werden: Die häufigsten Markenformen sind Wortmarken (der geschriebene Name) und Bildmarken (z.B. ein Logo). Auch ist eine Kombination von Wort- und Bildmarke möglich. Weitere Markenformen sind u.a. Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder auch Form der Verpackung.
Auf den modernen und dynamischen Märkten schaffen Marken Orientierung und Entscheidungssicherheit. In der Angebotsflut erleichtern sie – oft schon auf den ersten Blick – die Wiedererkennung von bestimmten Produkten/Dienstleistungen. Darüber hinaus verbinden Verbraucher mit einer Marke bestimmte Erwartungen und Erfahrungen und ordnen bestimmten Produkten z.B. eine gleichbleibende Qualität oder eine bestimmte Herkunft zu, sodass Marken dauerhafte Kundenbeziehungen ermöglichen. Dadurch kommt dem entsprechenden Unternehmen ein klarer Wettbewerbsvorteil zu. Letztlich ist eine starke Marke zugleich ein bedeutsamer finanzieller Vermögenswert.
Für den Kunden/Verbraucher:
Für den Markeninhaber:
Markenschutz verleiht dem Markeninhaber ein ausschließliches Recht zur Benutzung der Marke. Er kann die Marke beispielsweise verkaufen oder Nutzungsrechte an dieser einräumen. Zudem hat der Markeninhaber das Recht, Dritten die markenmäßige Benutzung einer mit der Marke identischen oder verwechselbar ähnlichen Kennzeichnung zu untersagen. Aus diesem Grund verschafft Markenschutz dem Markeninhaber schließlich den oben genannten Wettbewerbsvorteil.
Gemäß § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht Markenschutz durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Möglich ist jedoch auch eine Anmeldung als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Für internationale Marken kann eine in einem bestimmten Land eingetragene Marke über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) auf andere Länder erstreckt werden.
Zudem kann Markenschutz auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen, vgl. § 4 Nr. 2 und 3 MarkenG.
Unser Team von SBS Legal steht Ihrem Unternehmen zu allen Fragestellungen im Markenrecht zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.
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