Rechtsanwältin & Expertin für IT-Recht und Datenschutz
T (+49) 040 / 7344 086-0
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
159 Bewertungen
https://www.provenexpert.com/sbs-legal-rechtsanwaelte
91 Bewertungen
https://www.anwalt.de/sbs-legal-rechtsanwaelte
17 Bewertungen
https://www.google.com/search?&q=sbs-legal
14 Bewertungen
https://www.facebook.com/SBS-LEGAL-Rechtsanw%C3%A4lte
Die eigene Webseite checken zu lassen ist nicht nur Onlineshop-Betreiber sondern für jeden, der eine Webseite betreibt, auf der er seine Dienstleistungen anbietet oder sein Unternehmen präsentiert, wichtig! Dabei sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Neben den Vorgaben des Datenschutzrechts/DSGVO (Bereitstellung einer Datenschutzerklärung), ist hier vor allem die Impressumspflicht zu nennen. Aber damit ist es nicht getan – sämtliche Webseiten-Inhalte wie Texte, Fotos oder Videos, die der Seitenbetreiber zur Verfügung stellt, sind unbedingt inhaltlich zu prüfen: In Betracht kommen hier vor allem Verletzungen des Wettbewerbsrechts, z.B. durch unzulässige Werbeaussagen, unzureichende Preisangaben, Urheberrechtsverletzungen, unzulässige AGB-Klauseln oder Verletzungen des Markenrechts.
Onlineshop-Betreiber müssen darüber hinaus neben den Informationspflichten für Fernabsatzverträge (Widerrufsbelehrung) auch die allgemeinen und besonderen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern beachten. Schließlich können – je nach Branche und angebotener Leistung bzw. angebotenem Produkt – noch weitere Pflichten hinzutreten, wie beispielsweise Kennzeichnungs- oder Registrierungspflichten.
Der Webseiten-Check beinhaltet insbesondere:
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und bringt dabei für Unternehmer neue Regelungen mit. Neben Regelungen über digitale Geräte wie Computer, Smartphones und Tablets, finden sich insbesondere Regelungen für den Onlinehandel. Es werden Regelungen zu Webseiten und digitalen Dienstleistungen getroffen. Ebenso auch für E-Reader. Folglich müssen Webseiten so angepasst werden, dass die digitalen Angebote barrierefrei gestaltet werden. Betroffen von der Regelung sind Webseiten von Wirtschaftsakteuren, welche Verbraucherverträge ermöglichen. Es geht demnach um den B2C-Bereich und den Kontakt zum Abschluss eines Vertrags, also eigentlich alle Online-Shops, wobei es da natürlich auch Ausnahmen gib. So sind beispielsweise Webseitenbetreiber, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben, nicht betroffen.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit lassen sich dabei nach den WCAG in Stufen aufteilen, nämlich die Stufen A, AA und AAA. Während die Stufe A Grundvoraussetzungen an die Barrierefreiheit stellt, hat AA die erweiterten Anforderungen, an welchen sich auch das BFSG orientiert. Die Barrierefreiheit wird dabei in vier Prinzipien charakterisiert:
Unter die Wahrnehmbarkeit fallen die Einbeziehung von Textalternativen, zeitgesteuerte Medien, die Anpassbarkeit und Unterscheidbarkeit. Es müssen dabei zwei Sinne angesprochen werden. Oft sind dies Sehen und Hören.
Zur Bedienbarkeit zählen die Tastaturbedienbarkeit, ausreichend Zeit, die Vermeidung von Anfällen, die Unterstützung von Orientierung und Eingabemodalitäten. Um die einfache Bedienbarkeit zu gewährleisten, sollte beispielsweise genügend Zeit zum Ausfüllen von Dokumenten gegeben werden.
Bei der Verständlichkeit stehen die Lesbarkeit, Vorhersehbarkeit und Hilfestellung bei der Eingabe im Zentrum. Hier können alternative, leichter verständliche Texte Abhilfe schaffen.
Die Robustheit zielt auf die Komptabilität ab. Das heißt, dass die Webseite plattformübergreifend funktionieren muss (Handy, Computer, Screenreader).
Um Sanktionen und Abmahnungen zu verhindern, müssen Unternehmer ihre Webseiten durchgängig aktualisieren und den Anforderungen anpassen. Für Dienstleistungen mit Produkten, welche bereits vor dem BFSG eingesetzt wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27.06.2030.
Nach dem individuellen Website-Check durch die Fachanwälte von SBS LEGAL wissen Sie, ob Ihre Internetseite rechtssicher ist und wo noch Anpassungen nötig sind.
Dies ist nur ein kleiner Auszug der rechtlichen Aspekte, die beim Betreiben einer Webseite zu beachten sind – gehen Sie daher kein Abmahnrisiko ein und lassen Sie Ihre Webseite durch die Kanzlei für Onlinerecht/Internetrecht, SBS LEGAL, von einem Anwalt für IT- und Internetrecht prüfen. Auch werden Sie z.B. bei Abmahnungen von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz betreut. Ebenso stehen Ihnen Experten für den Bereich Datenschutzrecht zur Verfügung.
Schon seit Jahren beraten wir von der Kanzlei für Internetrecht/Onlinerecht, SBS Legal, mit unseren Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz und spezialisierten Anwälten für IT- und Internetrecht, Mandanten bei der rechtlichen Gestaltung ihres eCommerce-Geschäfts.
> Mehr zum Thema Webseite und Homepage-Baukasten
Ihre Seite soll rechtssicher sein und in Suchmaschinen gefunden werden? Prüfung, relevanter Content & Analyse vom Anwalt für IT-Recht
Für Ihre Website haben Sie sich nun rechtlich abgesichert. Soweit, so gut. Nach dem rechtlichen Check, sollten Sie auf Ihrer Website auch einmal einen technischen Check vollziehen. Wichtige Stichworte sind hier SEO (Suchmaschinenoptimierung), die Search Engine Optimization oder SEA (Suchmaschinenmarketing), das Search Engine Advertising.
Relevanter Content und die richtigen Tools helfen schnell dabei, eine perfekte Website aufzubauen und zu entwickeln. Sie helfen bei der Analyse der Seite. Ebenso helfen sie dabei, Fehler zu finden. Relevanter Content sind für das Leseerlebnis der Kunden elementar wichtig. Relevanter Content lockt User und verbessert das Ranking der Website auf Google. Google ist die wichtigste Suchmaschine im Netz. Aktivieren Sie sinnvolle Backlinks, achten Sie auf einen struktuierten Aufbau der Seite und vermeiden Sie Fehler, wie z.B. Rechtschreibfehler, Buchstabendreher usw.
Die inhaltliche und grammatikalische Richtigkeit der Inhalte werden von Google ebenso belohnt, wie die Findung und der Einsatz der perfekten Keywords.
Eine regelmäßige Analyse hilft dabei, ohne kostenpflichtiges SEA in den Rankings von Google zu steigen und Ihre Website bei potentiellen Kunden beliebter zu machen und attraktiver aussehen zu lassen.
Wünschen Sie Rechtsberatung von dem erfahrenen Team ausFachanwälten und Spezialisten der Kanzlei für Internetrecht und IT-Recht SBS LEGAL? Viele Wege führen zu uns. Kontaktieren Sie uns via E-Mail, per Telefon oder über Facebook, Instagram oder via WhatsApp. Oder besuchen Sie unseren Youtube Kanal.