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Wir möchten Ihnen in unserem SBS Legal Lexikon die Begriffe aus unserem Kanzleialltag leicht verständlich näherbringen. Zum Beispiel jonglieren wir als Spezialist für Kryptorecht gern mit - wie der Name schon sagt - kryptischen Begrifflichkeiten herum. Wobei sich das Kryptorecht aber eher vom Kryptowährungsrecht ableitet. Aber nicht nur hier, sondern auch in unseren anderen Fachgebieten schweben für Nicht-Juristen und Nicht-Juristinnen viele nicht alltägliche Begriffe umher. Für diese Begriffe haben wir Ihnen ein kanzlei-internes Online-Wörterbuch angelegt, um alles ausführlich zu erklären. Los geht´s!
Einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, meist im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen.
Pauschale Steuer von 25 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) auf Kapitalerträge wie Kursgewinne und Dividenden, die in der Regel direkt von der Bank einbehalten wird.
Formelle Aufforderung, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen, meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung.
Beanstandung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen, etwa wegen unwirksamer Klauseln, durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
Verband, der Wettbewerbsverstöße abmahnt; rechtsmissbräuchlich agierende „Abmahnvereine" verfolgen vorrangig Gebühreninteressen statt echter Wettbewerbsinteressen.
Vereinbarung, die nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung die Modalitäten der Beendigung (z. B. Freistellung, Abfindung, Zeugnis) regelt.
Abgestimmtes Verhalten mehrerer Aktionäre, bei dem ihre Stimmrechte zusammengerechnet werden – mit Melde- und Transparenzpflichten nach § 34 WpHG.
Vertragsrecht Vertrag, mit dem ein Partner (Affiliate) gegen Provision Produkte oder Dienstleistungen eines Anbieters bewirbt, meist über Links und Tracking im Online-Marketing.
Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Grundkapital (mind. 50.000 Euro), bei der die Aktionäre grundsätzlich nicht persönlich haften.
Vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen, die einer gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen.
Rechtsgebiet, das die Einbeziehung, Auslegung und Wirksamkeitskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen regelt (§§ 305 ff. BGB).
Grundrechtlich verankertes Recht auf Schutz der eigenen Persönlichkeit, etwa der Ehre, des Namens und der Privatsphäre vor unbefugten Eingriffen.
Rechtliche Beratung zu E-Commerce-Pflichten wie Impressum, Widerrufsrecht, Preisangaben und Datenschutz im Online-Handel.
Gesetzliche Pflicht, bestimmte Tätigkeiten oder Produkte vor Aufnahme bzw. Inverkehrbringen bei einer Behörde anzuzeigen.
Regelt Betrieb, Werbung und Vertrieb von Apotheken und Arzneimitteln, etwa Fremdbesitzverbot und Versandhandelsregeln.
Schnittstelle von Arbeits- und Strafrecht, die strafbare Verstöße im Beschäftigungsverhältnis wie Schwarzarbeit oder das Vorenthalten von Sozialabgaben erfasst.
Schriftliche Bescheinigung über Art, Dauer und Qualität der Tätigkeit eines Arbeitnehmers; das qualifizierte Zeugnis muss wahr und zugleich wohlwollend sein.
Bewusste Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen, um eine Willenserklärung herbeizuführen; berechtigt zur Anfechtung des Vertrags (§ 123 BGB).
Stoffe zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten; ihre Abgrenzung zu Lebensmitteln und Kosmetika entscheidet über die anwendbaren Zulassungs- und Werbevorschriften.
Einvernehmliche Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung, häufig mit Abfindungsregelung.
Dienstleister, der personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet (Art. 28 DSGVO).
Anspruch des Handelsvertreters auf finanziellen Ausgleich nach Vertragsende für den vom Unternehmer fortbestehenden Kundenstamm (§ 89b HGB).
Recht des Arbeitnehmers, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten oder verarbeiteten Daten zu verlangen, etwa nach Art. 15 DSGVO
Entziehung der Gesellschafterstellung aus wichtigem Grund, etwa bei grober Pflichtverletzung; setzt regelmäßig eine satzungsmäßige Grundlage oder gerichtliche Entscheidung voraus.
Verordnung, die den grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr regelt und Genehmigungs- sowie Meldepflichten festlegt.
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen; rechtlich gelten hier andere, meist weniger schützende Vorschriften als im Verbrauchergeschäft.
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern, bei dem zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften (z. B. Widerrufsrecht) greifen.
Deutsche Aufsichtsbehörde, die Banken, Versicherer und Finanzdienstleister beaufsichtigt und Erlaubnisse erteilt
Umgestaltung eines bestehenden Werkes (z. B. Übersetzung); ihre Verwertung bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Urhebers des Originals.
Rechtliche Voraussetzungen und Folgen der Vertragsauflösung mit Vertriebspartnern, etwa Kündigungsfristen, Ausgleichs- und Provisionsansprüche.
Regelt Sicherheit und Kennzeichnung von Gegenständen mit Lebensmittel- oder Körperkontakt, etwa Verpackungen, Geschirr und Kosmetik.
Ehrverletzende Äußerung gegenüber oder über eine Person; strafbar nach § 185 StGB und zugleich zivilrechtlich relevant.
Urheberrechtliche Schranke, die das Nutzen geschützter Werke im Rahmen aktueller Nachrichtenberichterstattung in gewissem Umfang erlaubt.
Entscheidung, die – anders als ein Urteil – meist ohne mündliche Verhandlung ergeht, etwa im einstweiligen Rechtsschutz.
Stammdaten eines Vertragsverhältnisses (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten), die zur Begründung und Abwicklung erhoben werden.
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die zur diätetischen Behandlung von Patienten unter ärztlicher Aufsicht bestimmt sind.
Marke, die ausschließlich aus einem Bildbestandteil oder einer grafischen Gestaltung ohne Wortelemente besteht.
Regelt Zulassung, Kennzeichnung und Vertrieb von Bioziden – Stoffen zur Bekämpfung von Schadorganismen wie Desinfektionsmitteln.
Erste und bekannteste dezentrale Kryptowährung, die ohne zentrale Instanz auf Basis der Blockchain-Technologie betrieben wird.
Rechtliche Beratung rund um Erwerb, Handel, Besteuerung und Regulierung von Bitcoin und anderen Kryptowerten.
Dezentrale, manipulationssichere Datenbank, in der Transaktionen in chronologisch verketteten Blöcken gespeichert werden.
Beratung zu rechtlichen Fragen blockchainbasierter Anwendungen, etwa Smart Contracts, Token und dezentralen Strukturen.
Privater Investor, der Start-ups in der Frühphase mit Kapital sowie Know-how und Netzwerk unterstützt.
Rechtsrahmen für Cannabidiol-Produkte, dessen Zulässigkeit je nach Einstufung als Lebensmittel, Kosmetik oder Arzneimittel variiert.
Rechtsfragen rund um den Einsatz generativer KI, etwa zu Urheberrecht, Datenschutz, Haftung und Nutzungsbedingungen.
Regelt Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung chemischer Stoffe, insbesondere zum Schutz von Gesundheit und Umwelt.
EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen nach ihren Gefahreneigenschaften.
Regelt zulässige werbliche Aussagen über Produkte und untersagt irreführende oder unbelegte Wirkversprechen.
Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen die Einhaltung von Recht und internen Vorgaben sicherstellt und Regelverstöße frühzeitig erkennt, verhindert und ahndet.
Kleine Textdateien, die eine Website im Browser speichert; ihr Einsatz unterliegt einwilligungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Beteiligung eines etablierten Unternehmens an Start-ups, um Zugang zu Innovationen und neuen Märkten zu gewinnen.
Kapitalbeschaffung durch eine Vielzahl von Geldgebern über Online-Plattformen, etwa als Crowdfunding oder Crowdinvesting.
Token, der primär als Zahlungs- oder Tauschmittel dient und keine zusätzlichen Rechte gegenüber einem Emittenten verkörpert.
Über Smart Contracts auf einer Blockchain organisierte Gemeinschaft, deren Entscheidungen dezentral durch die Mitglieder getroffen werden.
Als Dark Patterns bezeichnet man manipulative Design-Tricks auf Websites und Apps, die das psychologische Ausnutzen der Nutzer:innen zum Zweck haben.
Person, die die Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen überwacht und berät; in bestimmten Fällen verpflichtend zu bestellen.
Pflichtinformation, mit der Verantwortliche transparent über Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten aufklären.
Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Abstimmung der Aufsichtspraxis.
In der EU ansässiger Vertreter, den nicht in der Union niedergelassene Verantwortliche unter bestimmten Voraussetzungen benennen müssen (Art. 27 DSGVO).
Mit Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Medieninhalte (Bild, Video oder Audio), die täuschend echt eine reale Person zeigen oder sprechen lassen. Sie berühren vor allem das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht und können straf-, urheber- sowie datenschutzrechtlich relevant sein.
Auf Blockchain basierende Finanzdienstleistungen wie Kreditvergabe oder Handel, die ohne zentrale Intermediäre auskommen.
Vertrag über Registrierung, Übertragung oder Nutzung einer Internet-Domain zwischen Inhaber, Registrar und ggf. Dritten.
EU-Verordnung, die die digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen stärkt, etwa durch Vorgaben zum IT-Risiko- und Drittanbietermanagement.
Geschäftlicher Handel über elektronische Kanäle; unterliegt besonderen Informations-, Vertrags- und Verbraucherschutzpflichten.
Auslegungsgrundsatz des EU-Rechts, nach dem nationale Vorschriften so anzuwenden sind, dass das Unionsrecht seine volle praktische Wirksamkeit entfaltet.
In das Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine seit der MoPeG-Reform mögliche, rechtsfähige Form der GbR.
Rechtsfragen digitaler Gesundheitsanwendungen, etwa zu Telemedizin, Gesundheitsdaten und der Zulassung von Gesundheits-Apps.
Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, die nach einem progressiven Tarif auf verschiedene Einkunftsarten erhoben wird.
Gerichtliche Eilmaßnahme zur vorläufigen Sicherung von Ansprüchen, die schnell und oft ohne mündliche Verhandlung ergeht.
Freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung der betroffenen Person als Rechtsgrundlage einer Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Von einer einzelnen natürlichen Person betriebenes Unternehmen, bei dem der Inhaber unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet.
Anspruch auf Auslistung rechtswidriger oder veralteter Treffer aus Suchergebnissen („Recht auf Vergessenwerden").
Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen, deren Höhe von Verwandtschaftsgrad und Wert des Erbes abhängt.
Kontrolle von Produktkennzeichnungen auf Vollständigkeit und Rechtskonformität, um Abmahnungen wegen irreführender Angaben zu vermeiden.
Rechtliche Begleitung von Veranstaltungen, etwa zu Verträgen, Haftung, GEMA, Sicherheit und Genehmigungen.
Staatliche oder private Absicherung von Zahlungsausfällen bei Exportgeschäften zur Förderung des Außenhandels.
Handelsrecht Vertrag, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird; Verbraucher haben dabei regelmäßig ein Widerrufsrecht.
Schützt Teilnehmer von Fernlehrgängen; nicht zugelassene Verträge können nichtig sein – auch im Bereich von Online-Coachings relevant.
Überblick über Wege der Kapitalbeschaffung wie Eigen-, Fremd- und Mezzanine-Kapital sowie Venture Capital und Crowdfinanzierung.
Rechtsberatung für technologiegetriebene Finanzdienstleistungen, insbesondere zu Aufsichtsrecht, Lizenzen und Datenschutz.
Vertragliche Grundlage für die Umwandlung einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform unter Wahrung ihrer Identität.
Rechtsfragen rund um Aufnahme, Nutzung und Verbreitung von Fotos, einschließlich Urheber-, Persönlichkeits- und Bildnisrechten.
Vertriebssystem, bei dem ein Franchisegeber ein erprobtes Geschäftskonzept gegen Gebühr zur Nutzung überlässt; das Recht regelt die beiderseitigen Pflichten.
Eigenständiges neues Werk, das ein bestehendes lediglich als Anregung nutzt und dadurch genehmigungsfrei verwertet werden darf.
Schutzhindernis, das beschreibende oder allgemein gebräuchliche Angaben von der Monopolisierung als Marke ausschließt.
(siehe auch MoPeG zur Erneuerung der GbR) Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck; die einfachste Form der Personengesellschaft (siehe auch MoPeG-Reform).
Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vor unbefugter Erlangung, Nutzung und Offenlegung nach dem GeschGehG.
Steuerrechtliche Privilegierung von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Organ einer Gesellschaft (z. B. GmbH), das diese gerichtlich und außergerichtlich vertritt und die Geschäfte führt.
Überblick über Vergütung, Haftungsrisiken und gesellschaftsrechtliche Stellung des GmbH-Geschäftsführers.
Gesamtheit der zur Leitung und Vertretung einer Gesellschaft berufenen Organe und ihrer Aufgaben.
Heute „eingetragenes Design": Schutzrecht für die ästhetische Erscheinungsform eines Erzeugnisses, etwa Form, Farbe oder Muster.
Gesellschaftsrecht Zusammenschluss von Personen oder Kapital zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks in einer der gesetzlich vorgesehenen Rechtsformen.
Überblick über die verschiedenen Rechtsformen wie GbR, OHG, KG, GmbH, UG und AG und ihre wesentlichen Unterschiede.
Grundlegende Vereinbarung der Gesellschafter über Zweck, Beiträge, Geschäftsführung und Gewinnverteilung der Gesellschaft.
Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung auf das Gesellschaftsvermögen; Mindeststammkapital 25.000 Euro.
Kennzeichen, die Qualität oder Sicherheit signalisieren; ihre Verwendung darf den Verkehr nicht über Aussagekraft und Vergabekriterien täuschen.
Selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für ein Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen (§ 84 HGB).
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsende für den dem Unternehmer verbleibenden Kundenstamm (§ 89b HGB).
Rechtsgebiet zu Rechten und Pflichten zwischen Unternehmen und Handelsvertretern, etwa Provision, Kündigung und Ausgleich.
EU-Verordnung, die gesundheits- und nährwertbezogene Angaben über Lebensmittel reglementiert und nur zugelassene Aussagen erlaubt.
Regelt die Ausübung der Heilkunde durch Heilpraktiker, insbesondere Erlaubnispflicht, Grenzen der Tätigkeit und Werbevorgaben.
Zeitweiliges Anhalten des Laufs der Verjährungsfrist, etwa durch Verhandlungen oder Klageerhebung, sodass sich die Frist entsprechend verlängert.
Schützt Whistleblower vor Repressalien und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Einrichtung interner Meldestellen.
Handeln des Staates in Ausübung öffentlicher Gewalt, das anderen Rechtsregeln unterliegt als rein wirtschaftliches (fiskalisches) Handeln.
Gesellschaft, deren Zweck vor allem im Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen besteht.
Vertrag über die Bereitstellung von Speicherplatz und Infrastruktur zum Betrieb von Websites oder Anwendungen.
Form der Kapitalbeschaffung, bei der ein Projekt neu geschaffene Token öffentlich gegen Kryptowährungen oder Geld ausgibt.
Maßnahmen zur Beobachtung und zum Schutz des öffentlichen Ansehens einer Person oder eines Unternehmens.
Werbung, die durch unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben die Kaufentscheidung beeinflusst und daher unzulässig ist.
Sammelbegriff für Verträge über IT-Leistungen wie Software-Erstellung, Lizenzierung, Wartung oder Cloud-Dienste.
Vereinbarung zwischen gemeinsam Verantwortlichen, die ihre datenschutzrechtlichen Pflichten bei gemeinsamer Datenverarbeitung festlegt (Art. 26 DSGVO).
Vertrag über die gemeinsame Entwicklung eines Produkts oder einer Technologie, der u. a. Rechte an den Ergebnissen regelt.
Gesetzliche Schutzvorschriften für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, etwa zu Arbeitszeit, Pausen und verbotenen Tätigkeiten.
Regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und bei Medien, etwa Altersfreigaben und Abgabeverbote.
Personengesellschaft mit mindestens einem voll haftenden Komplementär und einem nur beschränkt haftenden Kommanditisten.
Einordnung von Waren und Dienstleistungen in die Nizza-Klassen, die den Schutzumfang einer Marke bestimmt.
Digitale, kryptografisch gesicherte Werteinheit; die Beratung umfasst Handel, Steuern, Aufsichtsrecht und Vertragsgestaltung.
Zulässige Anlässe für eine Kündigung, unterschieden in personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Gründe.
Klage des Arbeitnehmers, mit der er binnen drei Wochen die Unwirksamkeit einer Kündigung gerichtlich feststellen lassen kann.
Rechtsgebiet rund um Schaffung, Handel und Verwertung von Kunst, einschließlich Urheber-, Vertrags- und Steuerfragen.
Regelt insbesondere das Recht am eigenen Bild, also unter welchen Voraussetzungen Bildnisse von Personen veröffentlicht werden dürfen.
Teil des Wettbewerbsrechts (UWG), das unlautere geschäftliche Handlungen wie Irreführung oder unzumutbare Belästigung untersagt.
EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, etwa zu Zutaten, Allergenen und Nährwerten.
Verwandte Schutzrechte, die Leistungen wie die von ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern oder Presseverlagen schützen.
Einräumung von Nutzungsrechten an einem geschützten Werk durch den Rechteinhaber, etwa einfach oder ausschließlich.
Akademischer Aufbaugrad (Master of Laws), der eine vertiefte juristische Spezialisierung, oft mit internationalem Bezug, kennzeichnet.
Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Makler und Auftraggeber, insbesondere Voraussetzungen und Höhe des Provisionsanspruchs.
Geschütztes Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidbar macht.
Verfahren zur Eintragung einer Marke beim zuständigen Amt, mit dem der markenrechtliche Schutz begründet wird.
Ausdehnung des Markenschutzes auf weitere Waren, Dienstleistungen oder Gebiete.
Übersicht über die Arten von Marken wie Wort-, Bild-, Wort-Bild-, Form- oder Hörmarke.
Einteilung der geschützten Waren und Dienstleistungen nach dem Klassifikationssystem von Nizza.
Schnittstelle von Medien- und Strafrecht, etwa bei übler Nachrede, Verleumdung oder strafbaren Veröffentlichungen.
Durch die Meinungsfreiheit geschützte wertende Stellungnahme, die von der nachprüfbaren Tatsachenbehauptung abzugrenzen ist.
Rechtsfragen virtueller Welten, etwa zu digitalem Eigentum, Verträgen, Marken und Persönlichkeitsrechten.
Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital, die Unternehmen flexibel zusätzliche Mittel ohne klassische Sicherheiten verschafft.
Rechenprozess, durch den Transaktionen in einer Blockchain validiert und neue Krypto-Einheiten erzeugt werden.
Rechtliche Fragen rund um die Tätigkeit von Models, insbesondere Verträge, Honorare und das Recht am eigenen Bild.
Rechtsgebiet zu Schaffung, Verwertung und Lizenzierung von Musik, einschließlich Verträgen mit Labels und Verwertungsgesellschaften.
Konzentrierte Nährstoffe oder sonstige Stoffe zur Ergänzung der Ernährung, die als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel gelten.
Nicht austauschbarer, kryptografisch eindeutiger Token auf einer Blockchain, der die Zuordnung zu einem digitalen oder physischen Gut dokumentieren kann.
Neuartige Lebensmittel, die vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden und vor dem Inverkehrbringen einer EU-Zulassung bedürfen.
Organisation, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, sondern Überschüsse ihrem ideellen Zweck zuführt.
Vertraglich eingeräumte Befugnisse, eine fremde Marke in festgelegtem Umfang zu nutzen, etwa per Lizenz.
Vom Urheber eingeräumte Rechte, ein Werk auf bestimmte Art zu verwenden, abgestuft nach Umfang, Zeit und Gebiet.
Personengesellschaft zum Betrieb eines Handelsgewerbes, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich haften.
Rechtsfragen digitaler Veranstaltungen, etwa zu Verträgen, Urheberrecht, Datenschutz und Teilnahmebedingungen.
Rechtliche Kontrolle eines Online-Shops auf Pflichtangaben wie Impressum, Widerruf, AGB und Datenschutz zur Vermeidung von Abmahnungen.
Rechtliche Möglichkeiten bei Sperrung oder Einbehalt von Guthaben durch PayPal, etwa Auskunfts- und Auszahlungsansprüche.
Praktische Hinweise zur rechtssicheren Nutzung von PayPal als Zahlungsdienst durch Unternehmen.
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 DSGVO).
Schutz der individuellen Persönlichkeit, etwa Ehre, Privatsphäre, Name und Recht am eigenen Bild, vor unbefugten Eingriffen.
Produkt, das durch Aufmachung oder Werbung den Eindruck eines Arzneimittels erweckt und deshalb arzneimittelrechtlich behandelt wird.
Regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind, insbesondere die Pflicht zur Angabe von Gesamt- und Grundpreisen.
Rechtsgebiet zu Rechten und Pflichten der Presse, etwa Sorgfaltspflichten, Gegendarstellung und Schutz von Persönlichkeitsrechten.
EU-Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden, mit Pflichten für Hersteller und Händler.
Verträge über die Bereitstellung von Internetzugang, Server- oder Speicherleistungen sowie die damit verbundenen Pflichten.
Grundlagen zur erfolgsabhängigen Vergütung von Vermittlern, etwa Entstehung, Fälligkeit und Rückzahlung der Provision.
Vergütungsansprüche von Vertriebspartnern für vermittelte oder abgeschlossene Geschäfte sowie deren Voraussetzungen.
Rechtliche Kontrolle von Websites auf Einhaltung von Impressums-, Datenschutz- und Wettbewerbspflichten.
Kennzeichen, die Qualität oder Sicherheit eines Produkts ausweisen; ihre Verwendung darf nicht über die Aussagekraft täuschen.
EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe zum Schutz von Gesundheit und Umwelt.
Strategisches und rechtliches Vorgehen zur Bewältigung von Angriffen auf den Ruf einer Person oder eines Unternehmens.
Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege des guten Rufs, etwa gegen rechtswidrige Bewertungen oder Berichterstattung.
Pflicht zur Rückzahlung bereits erhaltener Provisionen, wenn das zugrunde liegende Geschäft nachträglich entfällt (Stornierung).
Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden, eng verzahnt mit der Erbschaftsteuer.
Äußerung, bei der nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht; nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Token, der Vermögens- oder Mitgliedschaftsrechte verkörpert und daher häufig wie ein Wertpapier reguliert wird.
Frühphasenfinanzierung, die einem Start-up den Aufbau bis zur Marktreife des Produkts ermöglicht.
Recht des Einzelnen, über persönliche Angelegenheiten frei und eigenverantwortlich zu entscheiden.
Rechtliche Kontrolle eines Online-Shops auf Pflichtangaben und abmahnsichere Gestaltung.
Rechtsfragen rund um soziale Netzwerke, etwa zu Haftung, Werbung, Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz.
Vertrag über Erstellung, Überlassung, Pflege oder Lizenzierung von Software und die damit verbundenen Pflichten.
Umgangssprachliche Bezeichnung für die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb bestimmter Fristen.
Für Sportler bestimmte Lebensmittel; ihre Bewerbung unterliegt den strengen Vorgaben des Lebensmittel- und Health-Claims-Rechts.
Beratung zu steuerlichen Pflichten und Gestaltungen für Unternehmen und Privatpersonen.
Strafbare Verkürzung von Steuern durch unrichtige Angaben oder das Verschweigen steuerlich erheblicher Tatsachen.
Rechtsgebiet zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Steuerbereich, etwa Steuerhinterziehung und Selbstanzeige.
Gestaltungsinstrument im Testament, das dem überlebenden Ehegatten flexible Verfügungen über den Nachlass ermöglicht und Erbschaftsteuer optimieren kann.
Vortäuschen eines Notfalls, um einen Polizeieinsatz gegen eine ahnungslose Person auszulösen; strafrechtlich relevant.
Urheberrechtliche Schranke, die das begrenzte Nutzen geschützter Werke im Rahmen aktueller Tagesberichterstattung erlaubt.
Dem Beweis zugängliche Aussage über Tatsachen, die von der wertenden Meinungsäußerung abzugrenzen ist und bei Unwahrheit untersagt werden kann.
Regelt Bereitstellung und Nutzung von Telekommunikationsdiensten und -netzen, etwa Verbraucherschutz, Datenschutz und Frequenzen.
Rechtsverhältnis, bei dem ein Treuhänder Rechte im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung hält und verwaltet.
Systematische Beobachtung des öffentlichen Ansehens, um rechtswidrige Inhalte frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen.
„Mini-GmbH", die bereits mit geringem Stammkapital gegründet werden kann, aber Rücklagen bis zum Erreichen des GmbH-Stammkapitals bilden muss.
Rechtliche Schritte zur Errichtung eines Unternehmens, von der Rechtsformwahl über Verträge bis zur Anmeldung.
Gegenüberstellung beider Rechtsformen, insbesondere bei Haftung, Besteuerung und Geschäftsführung.
Vergleich der beiden Kapitalgesellschaften hinsichtlich Mindestkapital, Gründung und Rücklagenpflicht.
Schöpfer eines persönlich-geistigen Werkes, dem die urheberrechtlichen Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte zustehen.
Gesamtheit der Rechte, die den Urheber an seinem Werk schützen, einschließlich Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechten.
Token, der dem Inhaber Zugang zu einer bestimmten Leistung oder Funktion gewährt, ohne Vermögensrechte zu verkörpern.
Zeiträume, nach deren Ablauf vertriebsrechtliche Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind; ihre Berechnung hängt von Anspruchsart und Hemmungstatbeständen ab.
Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet und für deren Rechtmäßigkeit einsteht (Art. 4 DSGVO).
Eigenes Lexikon zu Fristen und Hemmung der Verjährung, also dazu, wann Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.
Gesetzlich bestimmte Zeiträume, nach deren Ablauf der Schuldner die Leistung verweigern kann; die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre.
Verpflichtet Inverkehrbringer von Verpackungen zu Registrierung, Lizenzierung und Beteiligung an der Entsorgung.
Pflichten von Beschäftigten beim Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa Vertraulichkeit und Einhaltung interner Datenschutzvorgaben.
Apotheken, die Arzneimittel im Versandhandel abgeben; unterliegen besonderen erlaubnis- und verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen.
Regelt die Tätigkeit des Versicherungsmaklers, der als unabhängiger Sachwalter des Kunden Versicherungen vermittelt.
Regelt die Rechtsstellung des Versicherungsvertreters, der für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen Verträge vermittelt.
Überblick über die wichtigsten Vertragstypen wie Kauf-, Werk-, Dienst- und Mietvertrag und ihre rechtlichen Besonderheiten.
Im Voraus vereinbarte Zahlung für den Fall der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung, die Druck zur Vertragstreue erzeugt und Schäden pauschaliert.
Vertrag, der den Absatz von Waren oder Dienstleistungen über Vertriebspartner regelt, etwa Pflichten, Provisionen und Kündigung.
Rechte des Urhebers, sein Werk zu nutzen, etwa durch Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe.
Rechtliche Überprüfung einer Website auf Datenschutz-, Impressums- und Wettbewerbskonformität.
Rechtsgebiet, das zulässige und unzulässige Werbung regelt, insbesondere Schutz vor Irreführung und unzumutbarer Belästigung.
Jede Maßnahme zur Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen; ihre Zulässigkeit richtet sich vor allem nach dem UWG.
Persönlich-geistige Schöpfung mit hinreichender Individualität, die urheberrechtlichen Schutz genießt.
Marktliches Streben mehrerer Anbieter um Kunden; das Wettbewerbsrecht schützt seine Funktionsfähigkeit und Lauterkeit.
Verbände, die zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und zum Schutz von Verbraucherinteressen abmahn- und klagebefugt sein können.
Anhang zum UWG mit geschäftlichen Handlungen, die stets und ohne weitere Prüfung als unzulässig gelten.
Strafrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Wettbewerbsverstöße, etwa strafbare Werbung oder Bestechung im Geschäftsverkehr.
Vereinbarungen, die einer Partei konkurrierende Tätigkeiten untersagen; nachvertragliche Verbote bedürfen oft einer Karenzentschädigung.
Marke, die ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben oder Zahlen ohne besondere grafische Gestaltung besteht.
DeFi-Strategie, bei der Krypto-Vermögen bereitgestellt wird, um durch Zinsen oder Token-Belohnungen Erträge zu erzielen.
Regelt die Erlaubnis und Aufsicht über Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute in Deutschland.
Zulässige Übernahme fremder Werkteile zu Beleg- oder Auseinandersetzungszwecken unter Quellenangabe und im gebotenen Umfang.
Grundregeln für die korrekte Zitierweise von Gesetzen und Vorschriften in juristischen Texten.
Stoffe, die Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt werden; ihre Zulassung und Kennzeichnung sind streng geregelt.