Rechtsanwalt & Spezialist für MLM- und Vertriebsrecht
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Stephan R. Schulenberg, LL.M. Eur. ist Gründungspartner der Kanzlei. Als Begründer der Sparte „MLM-Recht“ im Jahre 2005 verfügt er über weitreichende Erfahrungen in allen rechtlichen Belangen von Network Marketing- und Direktvertriebsunternehmen. Zu seinen Mandanten gehört ein weites Spektrum vom kleinen Start Up-Unternehmen bis zu internationalen Schwergewichten, aber auch selbständige Führungskräfte und Handelsvertreter. Rechtsanwalt Schulenberg gilt als ein Experte auf dem Gebiet der rechtlichen Bewertungen von Vergütungsplänen unter dem Aspekt des Verbots von Pyramiden- bzw. Schneeballsystemen, § 16 Abs. 2 UWG, und hat in diesem Bereich die Rechtsprechung maßgeblich mitgeprägt.
Rechtsanwalt Schulenberg berät Vertriebsunternehmen und führt gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Vertriebsunternehmen bzw. zwischen Vertriebsunternehmen und gekündigten Vertriebspartnern aus der Führungsebene. Außerdem begleitet Rechtsanwalt Schulenberg Wirtschaftsstrafverfahren, bei denen die rechtliche Bewertung von vertrieblichen Aktivitäten im Mittelpunkt steht.
Rechtsanwalt Schulenberg absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und der Universität Nizza (Frankreich). An den Universitäten Bremen und Utrecht (Niederlande) erwarb er einen Master für Europäisches und Internationales Recht mit dem Schwerpunkt Internetrecht. Das Rechtsreferendariat durchlief er ebenfalls in Bremen sowie in Brüssel. Nach dem Abschluss des 2. Staatsexamens wurde er als Justiziar für ein Network Marketing Unternehmen in Hamburg tätig.
Im Jahr 2005 gründete er gemeinsam mit Rechtsanwalt André Schenk SBS Legal Rechtsanwälte und entwickelte die Kanzlei seitdem im Bereich des Direktvertriebsrechts zu einer international bekannten hochspezialisierten Anwaltskanzlei.
Rechtsanwalt Schulenberg beschäftigt sich in unserer Kanzlei mit den Rechtsgebieten Vertriebsrecht, MLM-Recht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Wirtschaftsrecht, Direktvertriebsrecht und Network-Marketing-Recht.