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20.01.2025
Die GPSR sieht neue Pflichten für Akteure vor, um einen einheitlichen Sicherheitsstandard für Verbraucherprodukte auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Mehr erfahren19.01.2025
Ab Januar 2025 sind neue Regelungen in der AWV eingeführt worden. Die Meldepflicht besteht nun erst bei Zahlungen über 50.000 €.
Mehr erfahrenWir sind Ihr starker Partner für Wirtschaftsrecht und begleiten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Ihr Unternehmen im gesamten Bundesgebiet.
Als Kanzlei für Wirtschafts- und Unternehmensrecht zählen das Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht, Compliance ebenso wie das Vertragsrecht und Arbeitsrecht zu unserem Tagesgeschäft.
Unternehmen investieren heutzutage regemäßig sehr viel Energie und Aufwand in ihr Marketing, ihren guten Ruf, ausgezeichnete Produkte und Leistungen, die Kundengewinnung und die Nutzung der gewonnenen Kundendaten. Hier stehen wir in den Bereichen Werberecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Reputationsrecht und Datenschutzrecht als weitere Kanzlei-Schwerpunkte mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Langjährig betreuen wie ferner Unternehmen des Mittelstands aus der Gesundheitsbranche und haben hierdurch einen weiteren Tätigkeitsfokus im Lebensmittelrecht, Nahrungsergänzungsmittel- und Kosmetikrecht.
Da die allermeisten Unternehmen auch oder ausschließlich in der heutigen Zeit ihre Leistungen online oder anderweitig direkt an ihre Kunden vertreiben, bildet bei uns das E-Commerce-Recht, IT-Recht und Online-Recht sowie insbesondere auch das Direktvertriebsrecht einschließlich unserer Spezialisierung im MLM-Recht (hier sind wir der deutschlandweite Marktführer) einen sehr gewichtigen Schwerpunkt in unserer täglichen Arbeit.
Seit dem Jahr 2016 haben wir uns zudem im Kryptorecht zu einer der führenden Kanzleien Deutschlands entwickelt, das durch das Finanzdienstleistungsrecht und Kapitalmarktrecht abgerundet wird.
Schließlich betreuen und verteidigen wir Unternehmen und Unternehmer auch immer dann -wenn einmal etwas schief geht- in den Bereichen Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht wie auch dem Insolvenzrecht.
Die internationale anwaltliche Betreuung gemeinsam mit unseren Partnern in Österreich, der Schweiz, Polen und anderen Staaten verfolgt dabei stets auch den vernetzenden Ansatz, um die strategisch rechtliche Ausrichtung unserer Mandate international einheitlich abbilden zu können. Dabei begleiten wir unsere Unternehmensmandate stets ganzheitlich, proaktiv und strategisch vorausschauend. Die Begleitung von Unternehmen findet ihre interdisziplinäre Abrundung, indem wir von SBS LEGAL unsere Mandanten auf Wunsch zugleich auch gemeinsam mit unserer SBS TAX, unserer SBS DATA ebenso wie mit unserem Compliance-Team tatkräftig und mit geballtem Knowhow zur Seite stehen können. Den Mittelpunkt unseres Handelns bildet dabei stets die service- und leistungsorientierte Zufriedenheit unserer Mandanten mit dem Fokus auf eine zielgerichtete, lösungsorientierte, zügige und vor allem kaufmännisch geprägte Abwicklung der jeweiligen Herausforderung unserer Mandanten.
„Veränderung ist das Gesetz des Lebens. Diejenigen, die nur auf die Vergangenheit oder die Gegenwart blicken, werden die Zukunft verpassen.“ - John F. Kennedy
Das digitale Zeitalter stellt uns beinahe täglich vor neue Herausforderungen. Veränderungen haben ein bisher nie da gewesenes, rasantes Tempo aufgenommen. Die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen bringen Unternehmen, Betrieben und Einzelpersonen große Chancen und Wachstumspotenziale, stellen diese aber gleichsam vor allem im Rechts- und Steuerbereich vor hohe Anforderungen.
Um der heutigen Entwicklung gerecht zu werden, sehen wir es bei SBS LEGAL als unsere Aufgabe an, Ihnen mit einem zeitgemäßen und gesamtheitlichen Dienstleistungsunternehmen kompetent an der Seite zu stehen.
Basis unserer Arbeit bei der SBS LEGAL ist ein interdisziplinares Arbeitsumfeld. Nur so ist es heute noch möglich, Sachverhalte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu betrachten und damit unsere Mandanten zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu führen.
Ein gutes Beispiel für die Notwendigkeit unserer Konzepte ist das Kryptorecht: Bisher bestehen die Rechtgrundlagen aus einem Querschnitt unterschiedlicher Rechtsgebiete, wie dem IT-Recht, Finanzaufsichtsrecht, Finanzanlagerecht und Vertragsrecht, um nur einige zu nennen. Dazu kommen entscheidende EU-Verordnungen, die auch in Deutschland Anwendung finden. Nur ein kompetenter Fachanwalt für Kryptorecht behält im Paragrafendschungel die Übersicht und kann rechtssicher agieren.
Egal was wir tun, bei uns stehen Sie als Mandat immer im Mittelpunkt und alle unsere Bemühungen richten sich nach Ihrem Wohle. Unsere Arbeit basiert auf einer stabilen Vertrauensbeziehung. Sie sind bei uns nicht einfach nur ein weiterer Fall, sondern während der gesamten Betreuungszeit ein für uns wichtiger Teil der SBS LEGAL Familie. Unsere moderne Kanzleiinfrastruktur gibt uns die Möglichkeit, geschäftliche Beziehungen vollkommen neu zu gestalten.
In enger Kommunikation werden Sie von uns umfassend betreut. Dabei unterstützen Sie unsere SBS Legal Rechtsanwälte sowohl in den traditionellen Rechtsfragen, als auch in den heute durch moderne Technologien und der weltweiten Vernetzung geprägten neuen Rechtsgrundlagen und Fragen.
Faire und transparente Vergütungen sind ein wesentlicher Bestandteil eines Mandatsverhältnisses bei SBS LEGAL.
Falls Sie Fragen zu unserem Honorar haben, so können Sie diese gern Ihrem persönlichen Sachbearbeiter stellen. Der Ersteindruck ist ein Bleibender, daher rufen Sie uns an und klären alle Eckdaten unserer Vergütung bereits vor der Mandatierung.
Der erste Kontakt mit uns ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Viele Wege für zu SBS LEGAL. Ob per Telefon, E-Mail, via Direktkontaktformular, WhatsApp oder auf sämtlichen Social Media Kanälen wie z. B. Facebook, Instagram, Twitter oder Youtube. Sie erreichen uns auf viele Arten.
Unser Team steht dafür jederzeit zur Verfügung. Befindet sich Ihre Anfrage außerhalb unseres Kompetenzbereiches oder sollten wir einmal einen Fall aus Kapazitätsgründen nicht annehmen können, teilen wir Ihnen das natürlich sofort mit!
Im Rahmen des Erstkontaktes bieten wir Ihnen gern eine Erstberatung mit einem unserer Spezialisten an. Sie schildern Ihr Anliegen kurz unserem Telefonteam oder schreiben uns unter den vorgenannten Kontaktmöglichkeiten und wir stellen Ihnen den passenden Experten an Ihre Seite.
Diese Erstberatung findet zu einer Festpreispauschale statt. Die weitere Bearbeitung Ihres Falles hängt unter anderem vom Umfang und der Komplexität Ihres Falles ab.
Eine solche Erstberatung kann vor Ort in unseren Konferenzräumen, per Telefon, Video-Call (Zoom, Skype, Teams, etc.) oder per E-Mail stattfinden.
Grundsätzlich stehen Ihnen folgende Honorarmodelle für die rechtliche und steuerliche Beratung zur Verfügung:
Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung allein nach dem Aufwand der für Sie tätigen Rechtsanwälte oder Steuerberater. Unsere Stundensätze besprechen Sie mit Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter. Abgerechnet wird im Minutentakt, ohne jegliches Aufrunden der Rechtsanwaltstätigkeiten. Die Abrechnung erhalten Sie in der Regel monatlich und beinhaltet eine exakte Aufstellung all unserer Tätigkeiten für Sie.
Für den Fall, dass wir gerichtlich für Sie tätig werden, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Gebühren mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Die Bemessungsgrundlage dafür sind der Gegenstandswert, der Streitwert und die festgesetzten Gebührensätze Ihres Falles.
Im Bereich der Steuerberatung (SBS TAX) oder im Steuerrecht findet die Steuerberater- vergütungsverordnung (StbVV) zum Beispiel bei der Erstellung der Steuererklärung für die Schenkungssteuer oder der Erbschaftssteuer.
Pauschalpreise oder Pauschalhonorare bieten dem Mandanten zwar die Sicherheit der Deckelung der Kosten. Diese kommen jedoch selten zustande, da der Aufwand für die meisten Angelegenheit im Vorfeld sehr schwer abzuschätzen ist. Pauschalhonorare kommen z. B. bei der Erstellung von Vertragsentwürfen oder bei Teiltätigkeiten wie der Anfertigung eines außergerichtlichen Schreibens in Betracht. Sprechen Sie uns hierauf gern Ihren zuständigen Sachbearbeiter an.
Bei Privatangelegenheiten kann Ihnen auch die passende Rechtsschutzversicherung weiterhelfen. Falls es privat zu lösende Fälle gibt, halten Sie Rücksprache mit uns und wir werden alle Formalitäten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären und die Deckungsanfrage im Falle einer Auseinandersetzung stellen.
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