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Die Verjährung bezeichnet den Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs durch bloßen Zeitablauf (§§ 194 ff. BGB). Der Anspruch erlischt dabei nicht – er kann nach Ablauf der Frist aber mit der Verjährungseinrede dauerhaft abgewehrt werden.
In diesem Lexikon erklären die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von SBS LEGAL die zentralen Begriffe, Fristen und Wirkungen der Verjährung – von den gesetzlichen Grundlagen über die Berechnung der Frist bis zur Durchsetzung im Prozess.
Grundlagen & Begriff
Was Verjährung juristisch ist, worauf sie beruht und welchem Zweck sie dient – die begrifflichen und gesetzlichen Grundlagen des Verjährungsrechts.
Was Verjährung juristisch bedeutet und warum Ansprüche durch Zeitablauf ihre Durchsetzbarkeit verlieren.
Zum Beitrag →Die zentralen Vorschriften der §§ 194 ff. BGB und ihr Zusammenspiel im Überblick.
Zum Beitrag →Warum es Verjährung überhaupt gibt: Rechtsfrieden, Rechtssicherheit und Schutz vor uralten Forderungen.
Zum Beitrag →Verjährung als Einrede: die dogmatische Einordnung und ihre praktischen Folgen.
Zum Beitrag →Die prägenden Merkmale, die die Verjährung von anderen Rechtsinstituten unterscheiden.
Zum Beitrag →Voraussetzungen & Reichweite
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, was der Verjährung unterliegt und wie sie sich von verwandten Instituten abgrenzt.
Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch überhaupt verjährt.
Zum Beitrag →Welche Umstände Beginn, Lauf und Ende der Verjährungsfrist beeinflussen.
Zum Beitrag →Was der Verjährung unterliegt – und welche Ansprüche und Rechte unverjährbar bleiben.
Zum Beitrag →Verjährung im Verhältnis zu verwandten Instituten wie Stundung und Verwirkung klar abgegrenzt.
Zum Beitrag →Fristen & Berechnung
Welche Fristen gelten, wie sich Beginn und Ende konkret berechnen lassen und in welchem Rahmen Fristen verändert werden dürfen.
Regelmäßige und besondere Fristen im Überblick – von drei bis zu dreißig Jahren.
Zum Beitrag →Wie sich Fristbeginn und Fristende konkret berechnen lassen – mit Beispiel.
Zum Beitrag →In welchem Rahmen sich Fristen vertraglich verkürzen oder verlängern lassen.
Zum Beitrag →Hemmung, Neubeginn und weitere Wege, mit denen sich die Frist faktisch verlängert.
Zum Beitrag →Wirkung & Durchsetzung
Was nach Ablauf der Frist mit dem Anspruch geschieht und wie die Verjährung im Streitfall und vor Gericht wirkt.
Was nach Fristablauf mit dem Anspruch geschieht und warum er nicht einfach erlischt.
Zum Beitrag →Wie und wann sich der Schuldner auf die Verjährung berufen muss, damit sie wirkt.
Zum Beitrag →Welche Rolle die Verjährung vor Gericht spielt und wer sie geltend machen muss.
Zum Beitrag →Wann ein Recht trotz laufender Frist wegen illoyaler Verzögerung nicht mehr durchsetzbar ist.
Zum Beitrag →Sonderfälle & Praxis
Besondere Konstellationen und praktische Werkzeuge rund um das Verjährungsrecht – kompakt zusammengeführt.
Das gesamte Verjährungsrecht kompakt und verständlich zusammengefasst.
Zum Beitrag →Welches Verjährungsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Anwendung kommt.
Zum Beitrag →Besonderheiten der Verjährung im Insolvenz- und Konkursverfahren.
Zum Beitrag →Praktische Checklisten, um Fristen und Verjährungsrisiken zuverlässig im Blick zu behalten.
Zum Beitrag →Kurz und verständlich beantwortet – ausführliche Erläuterungen finden Sie in den jeweiligen Lexikon-Beiträgen.
Verjährung ist der gesetzlich geregelte Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs durch Zeitablauf (§§ 194 ff. BGB). Der Anspruch erlischt nicht automatisch, kann aber mit der Einrede der Verjährung dauerhaft abgewehrt werden.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Für bestimmte Ansprüche gelten abweichende Fristen, etwa zehn Jahre bei Rechten an Grundstücken oder bis zu dreißig Jahre bei bestimmten Schadensersatzansprüchen.
Die regelmäßige Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB).
Der Anspruch besteht rechtlich weiter, ist aber nicht mehr durchsetzbar, sobald sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. Erhebt der Schuldner die Verjährungseinrede nicht, bleibt der Anspruch gerichtlich durchsetzbar.
Ja. Fristen können vertraglich in den Grenzen des § 202 BGB abgeändert werden. Zusätzlich führen Hemmung und Neubeginn – etwa durch Verhandlungen oder eine Klage – dazu, dass sich die Frist faktisch verlängert.
Sie sind unsicher, ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, oder müssen eine Frist sichern? Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von SBS LEGAL in Hamburg ordnen Ihre Verjährungsfragen rechtssicher ein – von der Fristenprüfung bis zum Prozess.
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