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SBS LEGAL | Verjährung SBS LEGAL | Überblick - ALLES zum Thema Verjährung

Verjährungs-Lexikon


Wissen von SBS LEGAL · Hamburg

Die Verjährung bezeichnet den Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs durch bloßen Zeitablauf (§§ 194 ff. BGB). Der Anspruch erlischt dabei nicht – er kann nach Ablauf der Frist aber mit der Verjährungseinrede dauerhaft abgewehrt werden.

In diesem Lexikon erklären die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von SBS LEGAL die zentralen Begriffe, Fristen und Wirkungen der Verjährung – von den gesetzlichen Grundlagen über die Berechnung der Frist bis zur Durchsetzung im Prozess.

Grundlagen & Begriff

Was Verjährung bedeutet

Was Verjährung juristisch ist, worauf sie beruht und welchem Zweck sie dient – die begrifflichen und gesetzlichen Grundlagen des Verjährungsrechts.

Voraussetzungen & Reichweite

Wann Verjährung greift

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, was der Verjährung unterliegt und wie sie sich von verwandten Instituten abgrenzt.

Fristen & Berechnung

Fristen verstehen und berechnen

Welche Fristen gelten, wie sich Beginn und Ende konkret berechnen lassen und in welchem Rahmen Fristen verändert werden dürfen.

Wirkung & Durchsetzung

Wirkung und Durchsetzung der Verjährung

Was nach Ablauf der Frist mit dem Anspruch geschieht und wie die Verjährung im Streitfall und vor Gericht wirkt.

Sonderfälle & Praxis

Sonderfälle und praktische Hilfen

Besondere Konstellationen und praktische Werkzeuge rund um das Verjährungsrecht – kompakt zusammengeführt.

Häufige Fragen zur Verjährung

Kurz und verständlich beantwortet – ausführliche Erläuterungen finden Sie in den jeweiligen Lexikon-Beiträgen.

Was bedeutet Verjährung?

Verjährung ist der gesetzlich geregelte Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs durch Zeitablauf (§§ 194 ff. BGB). Der Anspruch erlischt nicht automatisch, kann aber mit der Einrede der Verjährung dauerhaft abgewehrt werden.

Wie lange ist die regelmäßige Verjährungsfrist?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Für bestimmte Ansprüche gelten abweichende Fristen, etwa zehn Jahre bei Rechten an Grundstücken oder bis zu dreißig Jahre bei bestimmten Schadensersatzansprüchen.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Die regelmäßige Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB).

Was passiert, wenn ein Anspruch verjährt ist?

Der Anspruch besteht rechtlich weiter, ist aber nicht mehr durchsetzbar, sobald sich der Schuldner auf die Verjährung beruft. Erhebt der Schuldner die Verjährungseinrede nicht, bleibt der Anspruch gerichtlich durchsetzbar.

Lassen sich Verjährungsfristen verlängern oder hemmen?

Ja. Fristen können vertraglich in den Grenzen des § 202 BGB abgeändert werden. Zusätzlich führen Hemmung und Neubeginn – etwa durch Verhandlungen oder eine Klage – dazu, dass sich die Frist faktisch verlängert.

Persönliche Beratung im Verjährungsrecht

Sie sind unsicher, ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, oder müssen eine Frist sichern? Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von SBS LEGAL in Hamburg ordnen Ihre Verjährungsfragen rechtssicher ein – von der Fristenprüfung bis zum Prozess.

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