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SBS LEGAL | Verjährung SBS LEGAL | Überblick - ALLES zum Thema Verjährung

> Berechnung der Verjährungsfrist


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Verjährungsfristen mit Beginn am Ende eines Jahres

  • Beginn am Jahresende = 31.12. um 24:00 Uhr
  • Ende der Frist nach der vorgesehenen Verjährungsdauer
  • Beispiel: die regelmäßige Verjährung tritt nach drei Jahren ein
    - Anspruch, welcher der regelmäßigen Verjährung unterliegt, wird am 15.04.2021 begründet
    - Fristbeginn ist der 31.12.2021 um 24:00 Uhr
    - Fristende ist der 31.12.2024 um 24:00 Uhr

Verjährungsfristen mit Beginn ab dem Eintritt eines Ereignisses in Laufe des Tages, § 187 Abs. 1 BGB

  • Bei Verjährungsfristen dessen Beginn in Laufe eines Tages eintritt, wird dieser Tag nicht mit einberechnet, vgl. § 187 Abs. 1 BGB
  • Beispiel:
    - Ereignis am 15.04.2021 
    - Beginn der Verjährung am 16.04.2021 um 00:00 Uhr, da gem. § 187 Abs. 1 BGB der Tag des Ereignisses selbst nicht mitgerechnet wird
    - Ende der Verjährung z.B. nach 6 Monaten am 15.10.2021 um 24:00 Uhr, vgl. § 188 Abs. 2 1. Alt. BGB

Verjährungsfristen beginnt am Anfang eines Tages, § 187 Abs. 2 BGB

  • Bei § 187 Abs. 2 BGB kommt es gerade auf den bestimmten Tag an, sodass entgegen § 187 Abs. 1 BGB der Tag mitberechnet wird
  • Beispiel:
    - Ereignis: 15.04.2021
    - Beginn der Verjährung 15.04.2021 um 00:00 Uhr
    - Ende der Verjährung z.B. nach 6 Monaten am 14.010.2021 um 24:00 Uhr, vgl. § 188 Abs. 2 2. Alt. BGB

SBS Legal Rechtsanwälte für Verjährungsrecht

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