SBS LEGAL | Verjährung
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Die Verjährung findet allein auf materiellrechtliche Ansprüche Anwendung. Innerhalb dieser materiellrechtlichen Ansprüche ist eine Anwendbarkeit insbesondere auch bei dinglichen, familienrechtlichen und erbrechtlichen Ansprüchen grundsätzlich gegeben.
Auf das prozessuale Klagerecht hingegen, können die Verjährungsvorschriften des BGB nicht angewandt werden.
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