SBS LEGAL | Verjährung
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Unter der Verjährung versteht man die beschränkte Entkräftung einer Forderung durch einen Zeitablauf. Dabei verliert der Gläubiger nicht die Forderung selbst, sondern wird in der Möglichkeit gehindert, diese Forderung prozessual gegen den Schuldner durchzusetzen.
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