SBS LEGAL | Verjährung
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Verjährung bezeichnet den Zeitablauf, der für den Schuldner das Recht begründet, die von ihm geschuldete Leistung zu verweigern.
Die Verjährung stellt eine Einrede dar, die vom Schuldner gegenüber dem Gläubiger geltend gemacht werden muss. Sie wirkt grundsätzlich nur rechtshemmend und lässt den Anspruch als solches nicht erlöschen. Die Wirkung der Verjährung tritt nach Ablauf der Verjährungsfrist, unter Berücksichtigung von etwaigen Hemmungen und Tatbeständen eines Neubeginns, ein.
Im Gesetz selbst findet sich keine Definition der Verjährung.