SBS LEGAL | Verjährung
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Die Verwirkung eines Rechts liegt vor, wenn der Berechtigte es längere Zeit unterlässt das Recht geltend zu machen und der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten davon ausgegangen ist und davon auch ausgehen durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr ausüben werde.
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