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SBS LEGAL | Verjährung SBS LEGAL | Überblick - ALLES zum Thema Verjährung

> Verwirkung der Verjährung


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Definition

Die Verwirkung eines Rechts liegt vor, wenn der Berechtigte es längere Zeit unterlässt das Recht geltend zu machen und der Verpflichtete mit Rücksicht auf das Verhalten des Berechtigten davon ausgegangen ist und davon auch ausgehen durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr ausüben werde.


Grundlage

  • Nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt
  • Ein Fall von Treu und Glauben, § 242 BGB
  • Konkretisiert durch BGH-Rechtsprechung

Abgrenzung zur Verjährung

Verwirkung Verjährung Tabelle

Rechtsnatur

  • Rechtsvernichtende Einwendung

Gegenstand der Verwirkung

  • Forderungen
  • Gestaltungsrechte
  • Bestimmte Einwendungen, z.B. nicht: Nichtigkeit aufgrund einer zwingenden Formvorschrift

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