SBS LEGAL | Verjährung
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Für Parteien zwischen denen eine Forderung besteht, welche der Verjährung unterliegt, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Verjährung individuell zu gestalten:
Die Erfüllbarkeit der Forderung ist der Zeitraum, in dem von Schuldner an den Gläubiger mit Erfüllungswirkung geleistet werden kann. Dies ist im Zweifel sofort der Fall, vgl. § 271 BGB. Der Schuldner ist jedoch nicht zur Leistung verpflichtet. Die Leistung vom Schuldner an den Gläubiger wäre somit freiwillig.
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