SBS LEGAL | Verjährung
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Die Verjährung dient vorwiegend der Rechtssicherheit. Durch dieses Institut kann der Gläubiger sich nach Fristablauf nicht mehr auf sein Recht berufen. Damit endet die Schwebezeit, in der sich der Schuldner nicht sicher sein kann, ob er noch zu leisten hat, oder nicht.
Durch eindeutige Fristen gelangen Streitigkeiten über verjährte Ansprüche meist nicht mehr vor Gericht. Damit bewirkt die Verjährung auch eine Entlastung der Gerichte und fördert den Rechtsfrieden.